Müde Kellnerin, die am Ende des Arbeitstages Notizen zu Bestellungen und Trinkgeldern liest
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11.4.2024

AK Erfolg vor Gericht: Arbeitgeber bei sexueller Belästigung verantwortlich

Die AK hat vor dem Oberlandesgericht Wien erfolgreich Schadenersatz für eine junge Frau erreicht, die sexuell belästigt wurde und deren Arbeitgeber ihr nicht geholfen hat. Ihr ehemaliger Vorgesetzter hatte sie belästigt und die junge Frau hatte mithilfe der AK Schadenersatz bekommen. Doch das Unternehmen, das seine gesetzliche Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, wollte sich aus der Verantwortung stehlen und hatte gegen das Urteil erster Instanz berufen. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte aber, dass auch der Arbeitgeber 2.000 Euro Schadenersatz leisten musste.

Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz, AK Wien

AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák: „Die gesetzlichen Regelungen müssen verbessert werden, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen“. 

„Die gesetzlichen Regelungen müssen besser werden, um Arbeitnehmer:innen vor sexueller Belästigung zu schützen“, sagt AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. „Wir wollen Schutz, bevor etwas passiert. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein Präventionskonzept gibt.

Vorgesetzter verhielt sich grob beleidigend

Die junge Frau arbeitete von November 2018 bis März 2021 als Kellnerin in einem Catering-Betrieb. Ihr direkter Vorgesetzter verhielt sich zwei Mal grob beleidigend: Die Arbeitnehmerin wandte sich wegen der sexistischen Aussagen an den Stellvertreter ihres Vorgesetzten. Der behauptete, er werde die Personalleiterin informieren, eine Rückmeldung des Arbeitgebers erhielt die Arbeitnehmerin aber nie. Beim zweiten Vorfall sagte der Stellvertreter gegenüber dem Lebensgefährten der Arbeitnehmerin: „Er ist so einer, lass es, er macht das öfters.“ Das Unternehmen schuf keine Abhilfe, das Opfer musste mit dem Täter weiter zusammenarbeiten.

Die junge Frau wandte sich an die AK

Der Belästiger musste 2.500 Euro Schadenersatz bezahlen. Auch das Unternehmen war in erster Instanz zu 2.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, legte jedoch Berufung ein: Die Arbeitnehmerin hätte die Vorfälle nicht ordnungsgemäß gemeldet. Das Oberlandesgericht teilte diese Auffassung nicht: Wenn die Arbeitnehmerin den Vorfall ihrem Vorgesetzten melde, müsse sich das Unternehmen das Unterbleiben jeder Hilfe als eigene Verantwortung zurechnen lassen.

Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen!

AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák: „Arbeitgeber:innen müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer:innen vor Übergriffen schützen. Im vorliegenden Fall gab es weder vorbeugende Maßnahmen, noch ein klares Prozedere, wer was zu tun hat, wenn es einen Fall von sexueller Belästigung gibt. Was mich besonders erschüttert ist die Aussage des stellvertretenden Vorgesetzten, dass man den Vorfall auf sich beruhen lassen soll, weil der Täter halt so sei und das öfter macht. Wenn das kein Einzelfall ist, dann muss ich als Arbeitgeber umso dringender etwas dagegen tun! Die gesetzlichen Regelungen müssen hier noch besser werden. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein Präventionskonzept gibt.“

Arbeitnehmer:innen vor Belästigung schützen

„Nachdem die AK Wien in ihrer Arbeitsrechtsberatung eine starke Zunahme von sexueller Belästigung in den vergangenen Jahren verzeichnet hat, finden zwischen AK Wien, Gewerkschaft vida und Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Wien Gespräche über ein Schutzkonzept statt“, sagt Dvořák. Mehr Infos zum Schutzkonzept finden Sie hier.


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