Silhouette eines glücklichen Mädchens mit Sonnenschirmsprung am Strand
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Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Haben Sie beim Abschluss einer Lebensversicherung keine oder eine schwerwiegend fehlerhafte Information über Ihr Rücktrittsrecht erhalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahre später noch vom Vertrag zurücktreten.

Dieses unbefristete Rücktrittsrecht wird als Spätrücktritt bezeichnet. Es wurde durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Obersten Gerichtshofs (OGH) gestärkt.

Tipp

Den AK Musterbrief zum Spätrücktritt finden Sie hier

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Spätrücktritt ist möglich, wenn Sie über Ihr Rücktrittsrecht gar nicht oder grob fehlerhaft informiert wurden.
  • Nicht jeder Fehler in der Rücktrittsbelehrung reicht dafür aus.
  • Auch wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt oder vorzeitig zurückgekauft wurde, kann ein Spätrücktritt noch möglich sein.
  • Ist der Spätrücktritt erfolgreich, haben Sie Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Rückabwicklungsansprüche.

Wann ist ein Spätrücktritt möglich?

Versicherungsunternehmen müssen ihre Kund beim Abschluss einer Lebensversicherung korrekt über das gesetzliche Rücktrittsrecht informieren.

Fehlt diese Information oder weist sie schwerwiegende Fehler auf, beginnt die Rücktrittsfrist unter Umständen gar nicht zu laufen. In diesem Fall können Sie auch noch Jahre nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig: Nicht jede fehlerhafte Rücktrittsbelehrung berechtigt zum Spätrücktritt. Der Fehler muss so schwerwiegend sein, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht dadurch nicht unter denselben Voraussetzungen ausüben konnten, wie dies bei einer richtigen Belehrung möglich gewesen wäre.

In welchen Fällen kommt ein Spätrücktritt in Betracht?

Ein Spätrücktritt kann insbesondere möglich sein, wenn

  • eine Rücktrittsbelehrung überhaupt fehlt,
  • statt der gesetzlichen 30-tägigen Rücktrittsfrist nur eine Frist von zwei Wochen angegeben wurde,
  • der Versicherer den Rücktritt von Voraussetzungen abhängig gemacht hat, die das Gesetz nicht vorsieht,
  • die Rücktrittsbelehrung im Versicherungsantrag fehlerhaft war, auch wenn sie später in der Polizze richtig wiedergegeben wurde.

Ein Spätrücktritt kann außerdem möglich sein, wenn die Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 5b Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) fehlt oder fehlerhaft ist.

Das betrifft Fälle, in denen der Versicherer oder seine Beauftragten gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt haben – etwa wenn Ihnen beim Abschluss des Versicherungsvertrags die Versicherungsbedingungen oder der Versicherungsantrag nicht ausgehändigt wurden.

Wann reicht ein Fehler nicht aus?

Nach der Rechtsprechung berechtigen bestimmte Mängel allein nicht zum Spätrücktritt.

Dazu gehören insbesondere:

  • wenn für den Rücktritt Schriftform verlangt wurde,
  • wenn der Beginn der Rücktrittsfrist ungenau beschrieben wurde,
  • wenn die Belehrung über die Folgen des Rücktritts fehlte oder fehlerhaft war,
  • wenn die Rücktrittsbelehrung erst mit der Polizze übermittelt wurde,
  • wenn die Belehrung nach § 165a VersVG zwar im Antrag enthalten war, aber in der Polizze nicht wiederholt wurde.

Ob ein Spätrücktritt möglich ist, muss immer anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.

Ist ein Spätrücktritt auch nach einer Kündigung möglich?

Ja.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass das Rücktrittsrecht nicht allein deshalb verloren geht, weil die Lebensversicherung bereits gekündigt oder vorzeitig zurückgekauft wurde.

Ebenso unzulässig ist es, den Anspruch nach einem wirksamen Spätrücktritt auf den Rückkaufswert zu beschränken.

Was bekommen Sie nach einem erfolgreichen Spätrücktritt zurück?

Ist der Spätrücktritt erfolgreich, können Sie insbesondere folgende Ansprüche haben:

  • Rückerstattung der bezahlten Netto-Versicherungsprämien. Das sind die eingezahlten Prämien abzüglich der Versicherungssteuer und allfälliger Risikoprämien, etwa für einen Ablebensschutz.
  • Ersatz von Wertverlusten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die zwischen Vertragsabschluss und Rückabwicklung entstanden sind.
  • zumindest Zinsen für die letzten drei Jahre.
  • Rückerstattung der Versicherungssteuer aus dem Titel des Schadenersatzes.

Vorsicht bei Angeboten zur Rückabwicklung

Immer wieder werben Unternehmen oder Berater in sozialen Medien oder kontaktieren Konsument unaufgefordert und bieten die Rückabwicklung von Lebensversicherungen an.

Seien Sie vorsichtig. Oft wird gleichzeitig der Abschluss einer neuen Lebensversicherung empfohlen. Das kann für Sie finanziell nachteilig sein.

Lassen Sie sich daher unabhängig beraten, bevor Sie einen bestehenden Vertrag rückabwickeln oder einen neuen abschließen.

Die AK unterstützt Sie

Sie sind unsicher, ob ein Spätrücktritt in Ihrem Fall möglich ist?

Die AK prüft mit Ihnen, ob die Rücktrittsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und welche Ansprüche sich daraus ergeben können.

Kontakt

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