Haushaltsversicherung
Erfahren Sie, worauf Sie beim Abschluss achten sollten, welche Schäden versichert sind und wie Sie im Schadensfall richtig vorgehen.
Versicherungen bieten unterschiedliche Pakete – vom Basisschutz bis zum umfassenden Versicherungsschutz – an. Nicht jedes Angebot passt zu jedem Haushalt. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen.
Mit einem Selbstbehalt können Sie die Prämie senken. Im Schadensfall tragen Sie den vereinbarten Betrag jedoch selbst.
Auch Laufzeitrabatte oder Rabatte für Sicherheitsmaßnahmen – etwa Alarmanlagen oder Sicherheitstüren – können die Prämie reduzieren. Prüfen Sie aber genau, ob diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Werden diese nicht eingehalten, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.
Achten Sie außerdem auf Zuschläge bei monatlicher Zahlungsweise. Eine jährliche Zahlung ist häufig günstiger.
Schäden, die vorsätzlich verursacht werden, sind nicht versichert. Auch grob fahrlässig verursachte Schäden können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Da die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit oft schwierig ist, kann ein Tarif sinnvoll sein, der grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert.
Eine Wohn-Assistance bietet Unterstützung in Notfällen – meist rund um die Uhr.
Je nach Vertrag organisiert und bezahlt sie beispielsweise Handwerker oder Installateure, Schlüssel- und Aufsperrdienste sowie Leihheizgeräte oder Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist. Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangt. Trifft sie verspätet ein, verlängert sich der Vertrag häufig um ein weiteres Jahr.
Auch wenn eine Kündigung per E-Mail möglich sein kann, empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief mit Rückschein. So können Sie den fristgerechten Zugang nachweisen.
Verträge ohne feste Laufzeit können grundsätzlich zum Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt – je nach Vertrag – zwischen einem und drei Monaten. Die maßgeblichen Fristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Ja. Viele Versicherungsverträge sehen eine automatische Verlängerung vor, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Eine solche Klausel ist jedoch nur wirksam, wenn der Versicherer rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen hat. Erfolgt dieser Hinweis nicht, endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Ja. Bei einem Wohnungswechsel oder einer Übersiedlung ins Ausland besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigung muss vor Beginn des Umzugs beim Versicherer einlangen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, bleibt der Versicherungsschutz während des Umzugs und in der neuen Wohnung bestehen.
Beim Verkauf einer versicherten Wohnung oder eines Hauses geht der Versicherungsvertrag grundsätzlich auf den Erwerber über.
Der neue Eigentümer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht auch dem Versicherer ein Kündigungsrecht zu.
Nach einem Schadensfall können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen, wenn dies in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist.
Prüfen Sie diese Regelungen bereits vor Vertragsabschluss. Beachten Sie auch mögliche finanzielle Folgen, etwa die Rückforderung eines gewährten Laufzeitrabatts.
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