Pauschalreise: Storno und Rücktritt
Haben Sie eine Pauschalreise (z. B. Flug und Hotel) gebucht, können Sie vor Reiseantritt kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände auftreten. Voraussetzung ist, dass diese die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigen.
Zu solchen Umständen zählen etwa:
- Krieg oder bewaffnete Konflikte
- Naturkatastrophen
- der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wann ist eine kostenlose Stornierung möglich?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Grundsätzlich ist eine kostenlose Stornierung erst kurz vor Reiseantritt (etwa eine Woche davor) möglich, wenn die Gefahrenlage am Urlaubsort tatsächlich besteht. Reisebeginn und außergewöhnliche Umstände müssen zeitlich eng zusammenhängen.
Liegt der Reisebeginn noch zwei oder drei Wochen in der Zukunft, ist die weitere Entwicklung grundsätzlich abzuwarten. Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Lage im Reiseland.
Möchten Sie nicht bis kurz vor Reisebeginn warten, können Sie die Reise auch früher stornieren. In diesem Fall gelten jedoch die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen. Je früher Sie stornieren, desto niedriger sind die Stornokosten in der Regel.
Letztlich müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie frühzeitig kostenpflichtig stornieren oder die weitere Entwicklung abwarten. Warten Sie ab, kann sich später ein Recht auf kostenlose Stornierung ergeben. Entspannt sich die Lage hingegen wieder, besteht dieses Recht möglicherweise nicht.
Gutschein oder Umbuchung statt Rückzahlung?
Nein.
Der Reiseveranstalter darf Ihnen zwar einen Gutschein oder eine Umbuchung anbieten, Sie müssen dieses Angebot aber nicht annehmen.
Lehnen Sie den Gutschein oder die Umbuchung ab, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, sofern die Voraussetzungen für eine kostenlose Vertragsauflösung vorliegen.
Reise bereits angetreten – was gilt bei einem Abbruch?
Müssen Sie Ihre Reise aufgrund einer Reisewarnung vorzeitig abbrechen, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen.
Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro auf und informieren Sie dieses über den notwendigen Reiseabbruch. Der Reiseveranstalter muss die Rückreise ohne zusätzliche Kosten organisieren.
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