Produktpiraterie: Gefälschte Waren

Eine gefälschte Markentasche oder eine nachgemachte Luxusuhr wirkt oft wie ein Schnäppchen. Der Kauf kann jedoch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Der Zoll kann Waren beschlagnahmen und vernichten. Außerdem können Verwaltungsstrafen oder Schadenersatzforderungen drohen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefälschte Markenwaren können vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden.
  • Auch nach der Vernichtung sind Schadenersatzforderungen möglich.
  • Verwaltungsstrafen von bis zu 4.000 Euro, bei Vorsatz bis zu 15.000 Euro, können verhängt werden.
  • Auch Privatpersonen können haftbar sein, wenn sie wussten oder erkennen mussten, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Gefälschte Waren im Internet bestellen

Viele Produktfälschungen werden in Staaten außerhalb der EU hergestellt und über das Internet verkauft.

Besteht der Verdacht, dass eine Sendung gefälschte Markenware enthält, kann der Zoll diese an der EU-Außengrenze anhalten. Die Waren können zurückbehalten und vernichtet werden.

Achtung

Mit der Vernichtung der Ware ist die Angelegenheit nicht automatisch erledigt. Rechteinhaber können weiterhin zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Unterlassung oder Schadenersatz.

Gefälschte Waren im Reisegepäck

Für Waren im persönlichen Reisegepäck gelten andere Regeln. Sie werden grundsätzlich nicht beschlagnahmt, wenn sie ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind.

Für die zollfreie Einfuhr gelten folgende Wertgrenzen:

  • 300 Euro pro Reisendem
  • 430 Euro pro Flugreisendem
  • 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren

Was ist Produktpiraterie?

Produktpiraterie bedeutet, dass geschützte Produkte ohne Zustimmung der Rechteinhaber hergestellt, kopiert oder verkauft werden. Betroffen sind unter anderem Marken-, Urheber-, Patent- und Designrechte.

Die meisten Fälschungen gelangen aus Drittstaaten über den Onlinehandel oder den Reiseverkehr in die Europäische Union.

Welche Folgen sind möglich?

Wer gefälschte Waren bestellt oder einführt, muss – je nach Einzelfall – mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vernichtung der Ware durch den Zoll
  • Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers
  • Unterlassungsansprüche
  • Verwaltungsstrafen

Ob tatsächlich gehaftet wird, hängt unter anderem davon ab, ob der Käufer wusste oder erkennen musste, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Anwaltsschreiben erhalten – was tun?

Erhalten Sie ein Schreiben eines Rechteinhabers oder dessen Rechtsvertretung, sollten Sie dieses ernst nehmen.

Ob und wie Sie reagieren sollten, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidend ist unter anderem,

  • ob Sie von der Fälschung wussten,
  • wie schwer die Rechtsverletzung wiegt und
  • welche Nachweise der Rechteinhaber vorlegen kann.

Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Tipp

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit der Rechtsvertretung des Rechteinhabers auf. Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Unterlassungsverpflichtung – ohne Anerkennung einer Zahlungsverpflichtung – zu erklären.

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