Rücktritts­recht bei Ver­sicherungen

Sie haben eine Versicherung abgeschlossen und möchten den Vertrag doch nicht behalten? In vielen Fällen können Sie ohne Angabe von Gründen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

Die wichtigsten Regeln finden Sie in § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Wie lange können Sie zurücktreten?

Sie können Ihren Rücktritt erklären:

  • innerhalb von 14 Tagen bei den meisten Versicherungen
  • innerhalb von 30 Tagen bei Lebensversicherungen

Wann beginnt die Rücktrittsfrist?

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Versicherungsvertrag ist zustande gekommen.
  • Sie haben folgende Unterlagen erhalten:
    • den Versicherungsschein (Polizze)
    • die Versicherungsbedingungen
    • Informationen zur Prämie, sofern diese nicht bereits im Antrag festgelegt wurde, sowie zu möglichen Prämienänderungen
    • eine gesetzeskonforme Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht 

Was gilt, wenn Unterlagen fehlen?

Haben Sie die Polizze oder die gesetzeskonforme Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist gar nicht zu laufen.

Haben Sie zwar die Polizze und die Rücktrittsbelehrung erhalten, aber die übrigen vorgeschriebenen Informationen fehlen, verlängert sich Ihr Rücktrittsrecht auf einen Monat.

Spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze und einer gesetzeskonformen Rücktrittsbelehrung erlischt das Rücktrittsrecht.

Wie erklären Sie den Rücktritt?

Sie müssen den Rücktritt schriftlich erklären. Ein E-Mail genügt.

Eine Vertragsklausel, die zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift verlangt, ist unzulässig.

Tipp

Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, den Rücktritt eingeschrieben mit Rückschein zu versenden. Bewahren Sie außerdem

  • eine Kopie Ihres Schreibens,
  • den Einlieferungsbeleg und
  • den Rückschein

gut auf. Damit können Sie nachweisen, dass die Versicherung Ihr Schreiben erhalten hat.

Bis wann muss der Rücktritt abgesendet werden?

Es reicht aus, wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absenden. Entscheidend ist nicht, wann sie bei der Versicherung einlangt.

Was gilt bei einer vorläufigen Deckung?

Hat Ihnen die Versicherung bereits eine vorläufige Deckung gewährt, können Sie trotzdem innerhalb der Frist zurücktreten.

Sie müssen jedoch die Prämie für den Zeitraum bezahlen, in dem die vorläufige Deckung bestanden hat.

Zusätzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatz

Haben Sie die Versicherung abgeschlossen, ohne einer Mitarbeiter der Versicherung oder einer Versicherungsvermittler persönlich zu begegnen – zum Beispiel

  • im Internet,
  • per Telefon oder
  • mit einem schriftlichen Bestellschein,

haben Sie zusätzlich ein Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG).

Wie lange gilt die Frist?

Die Rücktrittsfrist beträgt:

  • 14 Tage ab Vertragsabschluss
  • 30 Tage bei Lebensversicherungen ab der Verständigung über den Vertragsabschluss (meist mit Erhalt der Polizze)

Auch hier genügt es, wenn Sie die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absenden.

Wann beginnt die Frist?

Die Frist beginnt erst, wenn Sie

  • die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Unternehmen, die Finanzdienstleistung, den Fernabsatzvertrag sowie über Beschwerde- und Schlichtungsmöglichkeiten und
  • eine Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht

erhalten haben.

Bekommen Sie diese Informationen oder die Vertragsbedingungen erst nach Vertragsabschluss, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit deren vollständigem Erhalt.

Achtung: Ausnahme bei kurzfristigen Verträgen

Kein Rücktrittsrecht nach den Fernabsatzregeln besteht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Das betrifft zum Beispiel viele Reise- oder Gepäckversicherungen.

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