Bildungskarenz
So lassen Sie sich für Ihre Weiterbildung freistellen: Wie viel Geld es gibt und wie Sie Bildungsfortschritte nachweisen müssen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, durch Qualifizierung die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen zu sichern und sie beim beruflichen Aufstieg zu unterstützen.
Grundsätzlich sind Kurs- bzw. Personalkosten bei Qualifizierungen (im Ausmaß von zumindest 16 Wochenstunden) von folgenden vollversicherten oder karenzierten Beschäftigtengruppen (auch freie DienstnehmerInnen) förderbar, wenn die Schulung eines der folgenden Ziele verfolgt:
ArbeitnehmerInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
ArbeitnehmerInnen mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
ArbeitnehmerInnen mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt:
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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