Nahaufnahme eines Mannes, der in einem Lebensmittelgeschäft arbeitet.
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AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte unterstützt das Arbeitsmarktservice (AMS) Unternehmen bei den Kosten für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer:innen. Ziel der Förderung ist es, Beschäftigung langfristig zu sichern und Arbeitnehmer:innen bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen.

Wer kann die Förderung erhalten?

Gefördert werden grundsätzlich Kurs- und Personalkosten für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.

Die Förderung richtet sich an vollversicherte oder karenzierte Arbeitnehmer:innen, einschließlich freier Dienstnehmer, sofern die Qualifizierung bestimmte arbeitsmarktpolitische Ziele erfüllt.

Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss

Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für mindestens sechs Monate

Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind außerdem folgende Ziele förderbar:

  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens

Arbeitnehmer:innen mit Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule

Eine Förderung ist möglich, wenn die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Gehaltserhöhung von mindestens 10 Prozent)
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen

Für Arbeitnehmer ab 50 Jahren sind zusätzlich folgende Ziele förderbar:

  • fachliche Spezialisierung
  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens

Arbeitnehmer:innen mit höherer Ausbildung

Arbeitnehmer:innen mit einer höheren Ausbildung als einem Pflichtschulabschluss können gefördert werden, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Qualifizierung mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt:

  • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am bisherigen Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen altersgerechten oder weniger belastenden Arbeitsplatz
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder des Fachwissens
  • fachliche Spezialisierung
  • Verbesserung von Basiskompetenzen, z. B. Deutsch- oder Computerkenntnissen

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmenseigentümer:innen
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitnehmer:innen in einem unkündbaren Dienstverhältnis (z. B. Beamt:innen oder definitiv gestellte Arbeitnehmer:innen)
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeiter:innen und Angestellte gewerblicher Arbeitskräfteüberlasser, wenn ihre Weiterbildung bereits über den Sozial- und Weiterbildungsfonds nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gefördert werden kann.

Tipp

Nähere Informationen erhalten Sie beim AMS
 

Kontakt

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