Pflegestipendium
Sie sind arbeitslos und wollen sich beruflich neu orientieren? Mit dem Pflegestipendium gibt es Geld während Ihrer Ausbildung im Pflegebereich.
Sie wollen sich beruflich neu orientieren und interessieren sich für eine Ausbildung im Pflegebereich? Damit Sie in der Zeit der Ausbildung nicht ohne Einkommen dastehen, gibt es als Ausbildungsbeitrag bzw. Praktikumsgeld den Pflegeausbildungszuschuss. Hier erfahren Sie, ob diese Förderung für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und wieviel Geld Sie bekommen!
Den Pflegeausbildungszuschuss können Sie beantragen, wenn Sie keine AMS-Leistung beziehen und eine der folgenden Ausbildungen machen bzw. machen wollen:
Sie sind arbeitslos?
Wenn Sie eine AMS-Leistung beziehen, können Sie zwar nicht den Pflegeausbildungszuschuss beziehen, aber für Sie kommt das Pflegestipendium in Frage!Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Welche Stelle in welchem Bundesland dafür zuständig ist, finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Der Ausbildungsbeitrag beträgt 600 Euro im Monat. Er ist nicht einkommenssteuerpflichtig und es wird davon auch kein Sozialversicherungsbeitrag abgezogen.
Sie bekommen den Pflegeausbildungszuschuss auch in Ihren Ausbildungsmonaten!
Ja! Für den Pflegeausbildungszuschuss gelten keine Zuverdienstgrenzen.
Sie bekommen den Zuschuss für die gesamte Ausbildungsdauer.
Ausnahme
Wenn Sie BMS bzw. BHS Schülerin für Pflegeberufe sind, bekommen Sie den Zuschuss als „Praktikumsgeld“ ausschließlich in ihren Praktikumsmonaten.Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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