AK Bildungsförderungen
Von EDV- bis Sprachkurs: Die AK unterstützt Ihr Vorwärtskommen im Beruf. Finden Sie heraus, welche Förderungen in Ihrem Bundesland angeboten werden!
Sie möchten eine Ausbildung im Pflegebereich beginnen? Wenn Sie während Ihrer Ausbildung keine Leistung des AMS beziehen, können Sie den Pflegeausbildungszuschuss (Ausbildungsbeitrag der Bundesländer) erhalten. Die Förderung unterstützt Sie finanziell während der gesamten Ausbildungszeit.
Kurz zusammengefasst
Tipp
Wenn Sie eine AMS-Leistung beziehen, können Sie zwar nicht den Pflegeausbildungszuschuss beziehen, aber für Sie kommt das Pflegestipendium in Frage!Sie können den Pflegeausbildungszuschuss beantragen, wenn Sie keine Leistung des AMS beziehen und eine der folgenden Ausbildungen absolvieren oder beginnen:
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder eine andere Leistung des AMS beziehen, können Sie den Pflegeausbildungszuschuss nicht erhalten.
Für Sie kann stattdessen das Pflegestipendium infrage kommen.
Für den Pflegeausbildungszuschuss sind die Bundesländer zuständig. Je nach Bundesland erfolgt die Antragstellung
Eine aktuelle Übersicht der zuständigen Stellen und Anlaufstellen in allen Bundesländern finden Sie hier: Sozialministerium – Ausbildungsbeitrag der Bundesländer
Der Pflegeausbildungszuschuss beträgt derzeit 658,40 Euro pro Monat.
Die Förderung
Ja. Für den Pflegeausbildungszuschuss gibt es keine Zuverdienstgrenze. Sie können neben Ihrer Ausbildung arbeiten, ohne dass sich dies auf die Förderung auswirkt.
Der Pflegeausbildungszuschuss wird grundsätzlich für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung gewährt.
Besuchen Sie eine BMS oder BHS für Pflegeberufe, erhalten Sie den Ausbildungsbeitrag ausschließlich während der verpflichtenden Praktikumsmonate als Praktikumsgeld.
Nein. Wenn Sie eine AMS-Leistung beziehen, besteht kein Anspruch auf den Pflegeausbildungszuschuss. Für Sie kann stattdessen das Pflegestipendium infrage kommen.
Nein. Sie können neben Ihrer Ausbildung arbeiten. Ein Zuverdienst hat keine Auswirkungen auf den Pflegeausbildungszuschuss.
Nein. Der Ausbildungsbeitrag ist steuerfrei und es werden keine Sozialversicherungsbeiträge davon abgezogen.
Informieren Sie die zuständige Förderstelle so rasch wie möglich. Ob und bis wann die Förderung weitergewährt wird, richtet sich nach den Förderbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Unser Tipp
Beantragen Sie den Pflegeausbildungszuschuss möglichst früh. Informieren Sie sich bereits vor Ausbildungsbeginn über die zuständige Anlaufstelle in Ihrem Bundesland.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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