Studienabschluss-Stipendium
Finanzielle Unterstützung für diejenigen, die ihr Studium in den nächsten 18 Monaten abschließen: Wann Sie berechtigt sind und wie viel Sie bekommen.
Sie waren bereits einige Jahre berufstätig und überlegen nun, ein Studium zu beginnen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine "Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium)!
Selbsterhalter:innen sind Studierende, die sich wenigstens vier Jahre lang durch eigene Einkünfte selbst erhalten haben und mit ihrer Erwerbstätigkeit zumindest € 11.000/Jahr erzielt haben. Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherung, Werbekosten- und Sonderausgaben(pauschale).
Das Einkommen der Eltern spielt bei der "der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt" (Selbsterhalter:innen-Stipendium), im Gegensatz zur herkömmlichen Studienbeihilfe, keine Rolle.
Alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen für ein Selbsterhalter:innen-Stipendium (z.B. Altersgrenze) finden Sie hier.
Die maximale Höhe der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beträgt im Studienjahr 2025/2026 monatlich 1.082 Euro. Für Studierende ab 27 Jahren beträgt sie monatlich 1.121 Euro. Zuschläge gibt es für Studierende mit Kindern und behinderte Studierende. Neben dem Selbsterhalter:innenstipendium darf man nur bis zu einer gewissen Zuverdienstgrenze dazuverdienen, diese beträgt 2026 17.677 Euro.
Die Anspruchsdauer umfasst die für die Ausbildung vorgesehene Studiendauer zuzüglich eines Semesters („Toleranzsemester“).
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