Unterrichtszeit - Arbeitszeit
Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.
Wichtig!
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung ("Lehrlingseinkommen"), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.
Achtung!
Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden!
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65