Unterrichtszeit - Arbeitszeit
Wie passen Berufsschule und Ausbildung im Betrieb unter einen Hut? Diese Regeln gelten, damit Sie nicht mehr im Einsatz sind, als das Gesetz erlaubt.
Was ist ein Lehrverhältnis? Was muss in einem Lehrvertrag stehen und wer darf ihn unterschreiben? Erfahren Sie hier die wichtigsten Details.
Ein Lehrverhältnis beginnt, wenn der Lehrling einen Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abschließt, dort zu arbeiten beginnt und fachlich ausgebildet wird.
Es wird befristet abgeschlossen, und zwar für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist. Es kann also zwischen 2 und 4 Jahre dauern. Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit, also etwa Vater und/oder Mutter.
Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden - und innerhalb von 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisse bei der Berufsschule.
Wichtig!
Die oder der Lehrberechtigte muss den Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses zur Eintragung anmelden. Der Lehrling muss davon informiert werden und ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65