Fachkräfte-Stipendium
Lange hat die AK dafür gekämpft: Um ein Stipendium für Erwachsene, die eine Ausbildung machen wollen, zum Beispiel im Bereich der Krankenpflege. Seit 2013 gibt es mit Unterbrechungen das so genannte Fachkräftestipendium. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2022 begonnen werden. Damit kann ein Fachkräftestipendium theoretisch bis Ende 2025 bezogen werden.
AK Forderung
Wir setzen uns dafür ein, dass es in Zukunft ein neues unbefristetes Modell „Qualifizierungsgeld“ gibt, das Ausbildungen für Erwachsene fördern soll - so wie jetzt das Fachkräftestipendium!
Wer bekommt das Fachkräfte-Stipendium?
- ArbeitnehmerInnen, die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind
- Arbeitslose
- ehemalige Selbstständige, wenn die Tätigkeit ruht
Achtung
Das Fachkräftestipendium können Sie nur bekommen, wenn Ihr höchster Bildungsabschluss unter dem FH-Niveau liegt. Haben Sie bereits ein Studium absolviert (Uni, FH, Pädagogische Hochschule), besteht keine Möglichkeit auf ein Fachkräftestipendium.
Was sind die Voraussetzungen für ein Fachkräftestipendium?
Wenn Sie ein Fachkräftestipendium in Anspruch nehmen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen 4 Jahre lang (208 Wochen) einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 15 Jahre nachgegangen sein (Lehrjahre werden berücksichtigt).
- Ihre Qualifikation muss unter FH-Niveau liegen.
- Sie müssen die Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Bildungseinrichtung erfüllen.
- Sie müssen eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und im Umfang von durchschnittlich 20 Stunden pro Woche absolvieren.
- Ihr Wohnsitz muss in Österreich liegen.
- Beratung und Antrag beim Arbeitsmarktservice
Wie hoch ist das Stipendium? Wie lange bekomme ich es?
Wenn Sie das Fachkräftestipendium vom Arbeitsmarktservice bekommen, besteht für maximal 3 Jahre Anspruch auf ein Stipendium von mindestens 1000,48 Euro (im Jahr 2021, bei einem Monat von 30 Tagen). Davon wird ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt.
Wie bin ich versichert?
Wenn Sie ein Fachkräftestipendium beziehen, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Unterbrechungen und Zuverdienst?
Ausbildungsfreie Zeiten (Ferien, Zeiten der Prüfungsvorbereitung) unterbrechen den Bezug des Fachkräftestipendiums nur dann, wenn sie mehr als drei Monate pro Kalenderjahr umfassen.
Darf ich zum Fachkräftestipendium dazuverdienen?
- Sie können zum Fachkräftestipendium bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Diese liegt 2021 bei 475,86 Euro monatlich.
- Übersteigt das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze, dann wird für diesen Beschäftigungszeitraum der Bezug des Fachkräftestipendiums unterbrochen. Diese Zeit der Unterbrechung kann im Bedarfsfall hinten „angehängt“ werden.
- Das Taschengeld, das die Schulen der Gesundheits- und Krankenpflege während der Ausbildung auszahlen, kann parallel zum Fachkräftestipendium bezogen werden.
Welche Ausbildungen werden gefördert, welche nicht?
Mit dem Fachkräftestipendium werden Ausbildungen in sogenannten "Mangelberufen" gefördert, und zwar aus den folgenden Bereichen:
- Bereich Technik (MINT): Das Fachkräftestipendium fördert vorwiegend Ausbildungen im technischen Bereich, das sind nahezu alle HTLs (Aufbaulehrgänge, Kollegs), inklusive Holz- oder Kunststofftechnologie und Lebensmitteltechnologie. Auch das Nachholen von Lehrabschlüssen im Bereich Metall/Bau/Holz/Elektrotechnik wird gefördert.
- Ab 2019 wurden zusätzliche Lehrabschlüsse in die Liste aufgenommen, wie etwa: Applikationsentwicklung, Veranstaltungstechnik, Medienfachmann/frau, Augenoptik
- Der Besuch der Schulen für Sozialbetreuungsberufe wird ab 2019 wieder gefördert! Und zwar sowohl mit Fach- als auch mit Diplomprüfung (längere Variante).
- Bei Personen ohne Berufsausbildung und maximal Pflichtschulabschluss wird das Nachholen jedes Lehrabschlusses gefördert, ohne Einschränkung des Fachgebiets.
- Ebenfalls gefördert werden die Ausbildung zur Pflegefachassistenz und die Höherqualifizierung von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz, neben anderen Ausbildungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
- Die Liste aller förderbarer Ausbildungen finden Sie hier im Detail...
Nicht gefördert werden:
- Studien an Universitäten und Fachhochschulen
- Ausbildungen im Ausland
- Fernlehrgänge
- Ausbildungen, die länger als 4 Jahre dauern
- Pädagogische Berufe
Wo stelle ich einen Antrag auf ein Fachkräftestipendium?
Das Fachkräftestipendium wird beim AMS beantragt und von diesem auch ausgezahlt. Sie müssen ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des AMS absolvieren. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig vor der Ausbildung mit dem AMS Kontakt auf.
Nachweis über den Ausbildungsfortschritt
In weiterer Folge müssen Sie auch einen Nachweis über den Ausbildungsfortschritt (Semesterzeugnisse) bzw. über eine 75%-ige Anwesenheit bei der Ausbildung erbringen.