Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.
Um ein Studium zu beginnen braucht man nicht unbedingt die normale Matura: Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) kann man die Zulassung für alle Studienrichtungen erwerben, die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe.
Personen, die bestimmte berufliche Ausbildungen absolviert bzw. bestimmte Prüfungen abgelegt haben, können zur BRP zugelassen werden (mehr dazu unter Berufsreifeprüfung). Die BRP wird allgemein als Matura anerkannt. Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (BRP) ist bei einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen.
Die letzte Teilprüfung kann mit Erreichen des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate, Meisterprüfungen) können als Teilprüfungen angerechnet werden. Die BRP besteht aus vier Teilprüfungen (bei Anrechnungen weniger).
Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht ein bestimmtes Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder ein bestimmtes Kolleg oder Pädagogische Hochschule zu besuchen. Die SBP besteht aus fünf Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Wer eine Meister- oder Befähigungsprüfung hat, kann von den Wahlfächern befreit werden.
Für die Zulassung zur SBP ist ein schriftliches Ansuchen beim Rektorat der jeweiligen Bildungseinrichtung einzubringen. Das Mindestalter für die BewerberInnen beträgt 20 Jahre. BewerberInnen müssen eine entsprechende berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium vorweisen.
Weitere Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige können ebenfalls zur SBP zugelassen werden.
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