Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Arbeitnehmer und Pensionisten mit einem Einkommen unter der Lohnsteuergrenze können sich einen Teil der Sozialversicherung zurückholen.
Für ein Studium ist die klassische Matura nicht zwingend erforderlich. Auch ohne AHS- oder BHS-Matura gibt es Möglichkeiten, eine Studienberechtigung zu erwerben.
Mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erhalten Sie eine der Matura gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung und können grundsätzlich alle Studienrichtungen an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen wählen.
Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht hingegen den Zugang zu einer bestimmten Studienrichtungsgruppe und ist auf das gewünschte Studium ausgerichtet.
Zur Berufsreifeprüfung können Personen zugelassen werden, die eine anerkannte berufliche Ausbildung abgeschlossen oder bestimmte berufliche Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie im Beitrag zur Berufsreifeprüfung.
Die Berufsreifeprüfung ist der Matura gleichgestellt und eröffnet dieselben Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten. Der Antrag auf Zulassung ist bei einer höheren Schule mit Öffentlichkeitsrecht einzubringen.
Die letzte Teilprüfung kann frühestens mit Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Bereits erworbene Qualifikationen – etwa Sprachzertifikate, Meister- oder Befähigungsprüfungen – können unter bestimmten Voraussetzungen als Teilprüfungen angerechnet werden.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen. Werden Vorleistungen anerkannt, reduziert sich die Anzahl der abzulegenden Prüfungen entsprechend.
Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg. Sie gilt ausschließlich für die gewählte Studienrichtungsgruppe.
Die SBP umfasst fünf Prüfungsteile, bestehend aus Pflicht- und Wahlfächern. Wer bereits eine Meister- oder Befähigungsprüfung abgelegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen von den Wahlfächern befreit werden.
Für die Zulassung ist ein schriftlicher Antrag beim Rektorat der jeweiligen Bildungseinrichtung einzubringen. Das Mindestalter beträgt 20 Jahre.
Voraussetzung ist außerdem, dass Bewerber eine fachlich passende berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweisen können.
Zur Studienberechtigungsprüfung können österreichische Staatsbürger sowie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen werden. Auch Drittstaatsangehörige mit einem Daueraufenthaltsrecht in Österreich erfüllen diese Voraussetzung.
Da die Studienberechtigungsprüfung (SBP) bereits als Teil eines Studiums gilt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Studienbeihilfe. Nähere Informationen finden Sie hier.
Darüber hinaus können Kurskostenförderungen in Anspruch genommen werden. Einen Überblick über die verfügbaren Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
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