Studienabschluss-Stipendium
Finanzielle Unterstützung für diejenigen, die ihr Studium in den nächsten 18 Monaten abschließen: Wann Sie berechtigt sind und wie viel Sie bekommen.
An öffentlichen Universitäten gilt folgende Regelung betreffend Studiengebühren (Studienbeitrag).
Eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen Studierende zahlen, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung und Kinderbetreuung sind jedoch Befreiungen vorgesehen.
Ab Wintersemester 2018 müssen berufstätige Studierende an Universitäten, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben, wieder Studiengebühren zahlen. Bis dahin waren sie von Gebühren befreit.
Der Beitrag ist auch für mehrere Universitätsstudien nur einmal zu bezahlen.
Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen.
Broschüren
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