Junge Frau repariert einen Laptop.
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1.10.2026

Recht auf Reparatur

Ab 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für defekte Waren. Wer innerhalb der Gewährleistung eine Reparatur statt eines Austauschs wählt, bekommt ein zusätzliches Jahr Gewährleistung. Für bestimmte Produkte müssen Hersteller:innen außerdem auch nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen anbieten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Jahr länger Gewährleistung: Wer sich bei einem Mangel für eine Reparatur entscheidet, erhält einmalig ein zusätzliches Jahr Gewährleistung.
  • Reparatur auch nach der Gewährleistung: Hersteller:innen müssen bestimmte Produkte weiterhin reparieren.
  • Angemessener Preis: Die Reparatur muss kostenlos oder zu einem angemessenen Preis angeboten werden.
  • Leihgerät: Ein Ersatzgerät kann angeboten werden, verpflichtend ist es nicht.

Was ändert sich bei der Gewährleistung?

Ist eine Ware mangelhaft, können Sie im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich Reparatur oder Austausch verlangen. Entscheiden Sie sich für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr. Der:Die Händler:in muss Sie darüber informieren.

Wichtig

Diese neue Regel gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden.

Wann muss der:die Hersteller:in reparieren?

Für bestimmte Produkte gilt ab 1. Oktober 2026 eine Reparaturpflicht des:der Hersteller:in – auch wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist.

Dazu zählen unter anderem:

  • Waschmaschinen, die ab dem 1. März 2021 in Verkehr gesetzt wurden
  • Geschirrspüler, Inverkehrsetzung ab 1. März 2021 
  • Kühlschränke, Inverkehrsetzung ab 1. März 2021
  • Elektronische Displays (über 100 cm²) wie Fernseher oder Monitore, Inverkehrsetzung ab 1. März 2021
  • Schweißgeräte, Inverkehrsetzung ab 1. Jänner 2021
  • Staubsauger, Inverkehrsetzung ab 1. September 2014
  • Datenserver, Inverkehrsetzung ab 1. März 2020, 1. März 2021, 1. März 2023 (unterschiedliche Fristen)
  • Mobiltelefone, Inverkehrsetzung ab 20. Juni 2025
  • Wäschetrockner, Inverkehrsetzung ab 1. Juli 2025
  • E-Bikes, E-Scooter, E-Roller (genau: Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten), Inverkehrsetzung ab 18. Februar 2027.  

Kann ich einen anderen Reparaturbetrieb wählen?

Ja. Sie können Ihr Gerät grundsätzlich auch bei einem unabhängigen Betrieb reparieren lassen. Wollen Sie aber die gesetzliche Reparaturpflicht in Anspruch nehmen, ist grundsätzlich der:die Hersteller:in Ihr:e Ansprechpartner:in. Eine frühere Reparatur bei einem unabhängigen Betrieb ist allein kein Grund für den:die Hersteller:in, eine spätere Reparatur abzulehnen.

Welche Kosten und Infos sind wichtig?

Die Reparatur muss kostenlos oder zu einem angemessenen Preis angeboten werden. Hersteller:innen müssen Informationen zu Richtpreisen für Reparaturen auf einer frei zugänglichen Webseite veröffentlichen. Ein Europäisches Reparaturformular soll helfen, Angebote zu vergleichen – etwa bei Preis und Reparaturdauer. Reparaturbetriebe müssen dieses Formular allerdings nicht verwenden. Ein Ersatz- oder Leihgerät während der Reparatur ist ein freiwilliges Angebot.

Was fordert die AK?

Aus Sicht der AK braucht es noch weitere Verbesserungen:

  • Mehr langlebige und reparierbare Produkte: Die Reparaturpflicht sollte auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. Für langlebige Waren braucht es längere Gewährleistungsfristen.
  • Stärkere Rechte bei der Gewährleistung: Die Beweislastregeln müssen für Konsument:innen verbessert werden.
  • Reparatur muss Konsument:innen überall dort ermöglicht werden, so es keine Sicherheitsbedenken gibt, Geräte müssen mit einfachem Werkzeug zu öffnen sein.
  • Reparaturen müssen leistbar bleiben: Dafür braucht es auch künftig eine dauerhafte Reparaturförderung und mehr Transparenz von Ersatzteilpreisen, z.B. durch eine Preisdatenbank.

Was tun bei einem defekten Gerät?

  • Gewährleistung prüfen: Besteht sie noch, wenden Sie sich an den:die Händler:in.
  • Reparaturpflicht prüfen: Ist die Gewährleistung vorbei, klären Sie, ob der:die Hersteller:in zur Reparatur verpflichtet ist.
  • Kosten vorher klären: Fragen Sie nach Preis und Dauer der Reparatur und lassen Sie sich das Angebot möglichst schriftlich geben.

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