Regierung muss Lärm-Härtefälle fair abarbeiten

„Wer wegen eines Straßen-Neubaus unter extremem Lärm leiden muss, sollte seinen Anspruch auf Entschädigung fair und transparent einfordern können“, fordert AK Lärmschutz-Experte Werner Hochreiter. Der AK Experte hatte eine Familie in einem Musterfall über zehn Jahre in der Auseinandersetzung mit dem Verkehrsministerium und der Asfinag begleitet, bis es 2018 zu einer Einigung kam.

Behördenweg bei Entschädigungsforderungen gleicht einer Irrfahrt

Eine direkte Klagemöglichkeit vor Gericht schließt das Bundesstraßengesetz für Lärm-Betroffene aus. Aber das Ministerium kann ein Grundstück „einlösen“, es also den Betroffenen abkaufen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen extremen Härtefall handelt, etwa um eine Lärmbelästigung über 70 Dezibel am Tag und über 60 Dezibel nachts. Darauf hatten die Familie und der AK Experte immer wieder hingewiesen. Doch erst nach einem jahrelangen Hin- und Her bekam die Familie schließlich eine Zahlung, die einen Umzug an einen anderen Standort möglich machte.

„Wir haben eine Lücke beim Vollzug eines geltenden Gesetzes“, sagt AK Experte Hochreiter. „Weder das Ministerium noch die Asfinag fühlten sich zuständig.“

AK fordert Verbesserungen im Verfahren und im Gesetz

Die AK fordert ein transparentes Verfahren, mit dem das Verkehrsministerium Menschen in solchen extremen Lärmlagen hilft und dazu eine Änderung des Bundesstraßengesetzes, die Betroffenen in ähnlicher Lage eine Klagemöglichkeit vor Gericht einräumt.

In Deutschland oder der Schweiz klären die Verwaltungsgerichte Härtefälle, wenn Menschen durch einen Straßenneubau solchen Belastungen ausgesetzt sind.  „In Österreich gibt es kein formales Verfahren, auf das sich von extremem Lärm Betroffene berufen können. Die Vorschrift im Bundesstraßengesetz zur Einlöse für Wohnungen und Häuser, die durch den Lärm wertlos und unbewohnbar geworden sind, wurde jahrelang nicht vollzogen. Für Schienenlärm und den Lärm von Landesstraßen gibt es gar keine gesetzlichen Regeln. Das muss sich ändern.

„Die AK hat diesen Fall als Muster bis zum Abschluss gebracht, um das Problem aufzuzeigen. Jetzt muss das Verkehrsministerium ein Programm entwickeln, in dem die möglichen Lärm-Betroffenen ermittelt und entsprechend informiert werden“, so der AK-Experte Hochreiter. Langfristig braucht es auch eine Änderung des Bundesstraßengesetzes: „Betroffenen sollte eine Klagsmöglichkeit eingeräumt werden. Das wäre eine faire, rechtsstaatliche Lösung“, so Hochreiter.

Starker Umgebungslärm betrifft in einem dichtbesiedelten Land wie Österreich viele Menschen. Für die meisten gibt es mit Lärmschutzwänden, Tempolimits und Lärmschutzfenstern oder Nachtfahrverboten für Lkws Lösungen, die den Verkehrslärm zwar nicht abstellen, aber doch abmildern können. Einige leben so dicht an viel befahrenen Straßen, dass gegen den Lärm nichts mehr hilft. Eine Entschädigung kann es in der Regel nur geben, wenn die Straße später gebaut wurde als das Haus, in dem die Betroffenen leben, oder wenn der Verkehr auf der Straße besonders stark zugenommen hat. „Dann aber muss der Staat bereit sein, einen Ausgleich zu zahlen und zwar auf einem Weg, der für alle ersichtlich und transparent ist“, fordert Hochreiter.

Tipp

Wie hoch die Lärmbelastung in der Umgebung ist, zeigen die für ganz Österreich berechneten Lärmkarten unter www.laerminfo.at.

Downloads

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz