5.6.2012

Lärmschutz nicht aushebeln!

„Der Lärmschutz für die Anwohner und Anwohnerinnen von Flughäfen, Bahnschienen und verkehrsreichen Straßen darf nicht ausgehebelt werden“, sagt AK Umwelt-Experte Werner Hochreiter zur geplanten Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit der Gesetznovelle wird der Lärmschutz für große Neu- und Ausbauvorhaben mit einem Schlag deutlich abgesenkt. Und zwar auf das Niveau, das für die Sanierung von bestehenden Straßen, Schienen und Flughäfen vorgesehen ist. „Das ist eine eindeutige Verschlechterung für die Anwohner von künftigen Verkehrsvorhaben“, warnt Hochreiter.

Gärten oder Balkone: Schutz darf nicht ersatzlos fallen

So soll es beispielsweise keinen „Freiraumschutz“ mehr geben: „Das bedeutet für Menschen, in deren Nähe eine Straße oder Schiene neu gebaut wird: Kein Anrecht auf Lärmschutz für Garten, Hof, Balkon oder Terrasse. Sie werden hinter Lärmschutzfenster verbannt“, so Hochreiter. Deshalb muss der Entwurf des Umweltministers unbedingt entschärft werden, um den heute bestehenden Lärmschutz auch in Zukunft nicht zu verwässern.“

Forderung

Die AK plädiert für ein „verantwortungsvolles Umgehen“ mit den betroffenen AnwohnerInnen. So sollte, falls aktive Schutzmaßnahmen nicht ausreichen eine Entschädigung vorgesehen werden, wenn neue Lärmbelastungen Grundstücke und Freiräume der Menschen spürbar entwerten. Die AK fordert darüber hinaus auf Basis eines einstimmigen Beschlusses der Bundesarbeitskammer mehr Transparenz, klare Prioritäten und Verbindlichkeit beim Verkehrslärmschutz. Insbesondere müssen die Immissionsschutzbestimmungen aller Verkehrsträger überarbeitet und verbessert werden.


  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz