Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Mit der Schlichtungsstelle für Beschwerden von Flug- und Fahrgästen wird für die Konsumentinnen und Konsumenten eine wichtige Verbesserung umgesetzt. Bisher gab es eine solche Schlichtungsstelle nur für BahnkundInnen. Jetzt können alle, die per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff unterwegs sind, bei Problemen die Hilfe einer Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.
Anlaufstelle für Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug
Mit einer Anlaufstelle für Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug wird es für die Reisenden im Beschwerdefall leichter, sich Unterstützung zu holen. Und die Agentur selbst wird bei schätzungsweise 3.000 Schlichtungsfällen im Jahr ihre Expertise gebündelt im Sinne der KonsumentInnen nutzen können. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Konsumentenschutz im Reiseverkehr“, so die AK ExpertInnen.
Die Agentur kann bei Bus-, Flug- und Schiffsreisen allerdings nur schlichten. Ein wirkliches Durchsetzungsrecht hat sie nur bei Bahnreisen. „Hier sehen wir noch Verbesserungsbedarf“, so die AK ExpertInnen. Außerdem wäre es sinnvoll, dass die Agentur nicht nur bei Anrufung durch einen Betroffenen schlichten kann, sondern dass sie auch bei systematischen Missständen zu den Passagierrechten von sich aus tätig werden kann und notfalls auch die Verhängung einer Verwaltungsstrafe durchsetzen kann.
Fahrgastrechte auch im Bus-Nahverkehr!
Die AK fordert außerdem im Zuge der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für Fernreisende auch weitere Verbesserungen für NahverkehrskundInnen, insbesondere für die Berufs-PendlerInnen. „In Österreich haben Bahnpendlerinnen und Bahnpendler mehr Fahrgastrechte als in vielen anderen Ländern in Europa. „Was für Bahn-Pendlerinnen und Bahn-Pendler gilt, wünschen wir uns auch für diejenigen, die per Bus zur Arbeit fahren“. „Fahrgastrechte auch im Bus-Nahverkehr würden die Menschen weiter stärken, die die Öffis am Weg zur Arbeit nutzen. Es ist nicht einzusehen, warum gute Fahrgastrechte nur auf ein öffentliches Verkehrsmittel wie die Bahn beschränkt werden sollen.“