Lärmschutz in Wien

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie erfordert neben Massnahmen im Bereich des Bundes auch landesrechtliche Umsetzungsmaßnahmen. Die wesentlichen Eckpunkte dazu sind daher schon im Vorfeld der Erarbeitung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes zwischen den beteiligten Ministerien und den Bundesländern paktiert worden.

Vorschlag ungenügend

Die AK hat schon die Entwürfe für das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz wie die damit zusammenhängende Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung als ungenügend abgelehnt und dringend Nachbesserungen gefordert, damit die neuen Regelungen grundlegenden Anforderungen an eine lärmvorsorgende Vorschrift standhalten. Für Wien wurden 2005 dazu ein Wiener Umgebungslärmschutzgesetz sowie eine Wiener Umgebungslärmschutzverordnung vorgeschlagen. Die AK Wien hat auch diese Vorschläge als ungenügend abgelehnt, da sie über die paktierten Eckpunkte nicht hinausgegangen sind.

Ruhige Gebiete

Völlig unzulänglich ist die für Wien geplante Umsetzungen der Vorgaben zur Ausweisung der „ruhigen Gebiete". Sie entbehren jeglicher lärmschützender Wirkung und müssen völlig neu gestaltet werden.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz