Lärmkarten für jeden online einsehbar
„Die EU-Lärmschutzrichtlinie zwingt die zuständigen Behörden objektive Informationen über die enorme Verkehrslärmbelastung für die Österreicher im Internet zu veröffentlichen“, sagt Werner Hochreiter, Lärmschutz-Experte der AK.
Lärmkarten für jeden im Internet einsehbar
Unter
Lärmbelastung in Österreich alarmierend
Das ist auch dringend nötig. Denn die Daten zur Lärmbelastung in Österreich sind alarmierend: Fast drei Millionen ÖsterreicherInnen leben in Gebieten, in denen sie tagsüber den dröhnenden Straßenverkehrs-, Eisenbahn- oder Fluglärm aushalten müssen, der im Tagesdurchschnitt stärker ist als 55 Dezibel, dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Höchstwert. Dass die zuständigen Ministerien und Landesregierungen Bundesländer mit den Lärmkarten objektive Informationen über die Verkehrslärmbelastung veröffentlichen müssen, das ist ein echtes Verdienst der 2002 beschlossenen EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Lärmschutz muss an der Quelle ansetzen
Die Grundregel ist: Lärmschutz muss an der Quelle, an den Fahrzeugen ansetzen. Aber auch bei den Lärmschutzmassnahmen entlang von Straßen, Schienenwegen oder für Flughäfen ist noch vieles zu tun. Die schon veröffentlichten Aktionspläne sollen dafür koordinierte Maßnahmenpakete aufzeigen. Ob diese Entwürfe aber den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen, wird noch zu hinterfragen sein.