25.1.2010

Besserer Schutz vor Fluglärm!

Für UVP-pflichtige Flughafenerweiterungsprojekte hat das Verkehrsministerium (BMVIT) im Dezember 2009 eine Fluglärmgrenzwerteverordnung zur Begutachtung versandt. Die AK kritisiert die Werte als viel zu hoch. Auch die gesetzlichen Grundlagen gewährleisten kein zeitgemäßes Schutzniveau.

Während es in vielen Europäischen Ländern schon Regelungen zur Verminderung von Fluglärm gibt, fehlen in Österreich bislang solche. Daher begrüßt die BAK, wenn endlich Immissions-Schwellenwerte zum Schutz vor Fluglärm festgelegt werden sollen. Allerdings werfen die gesetzliche Grundlage und die vorgeschlagene Verordnung samt dem im Vorfeld beauftragten, aber noch nicht veröffentlichten Gutachten zahlreiche Fragen auf, die erst sorgfältig abgearbeitet werden müssen, bevor eine Regelung erlassen werden kann.

Kein zeitgemäßes Schutz­niveau

Die gesetzliche Grundlage im Luftfahrtgesetz lässt ein zeitgemäßes Schutzniveau vermissen. Anrainer von Flughäfen brauchen sich nicht auf das unumgänglich Notwendige beschränken lassen. Sie verdienen einen fairen Ausgleich und haben Anspruch auf ein nachhaltiges Bemühen von Betreiber- und Behördenseite, dass das Bestmögliche getan und angestrebt wird. Und das sollte auch in entsprechenden Bestimmungen zum Ausdruck kommen, in einem zeitgemäßen Schutzniveau und einer nachhaltigen staatlichen Gewährleistungsverpflichtung.

Statt alleine den Einbau von Lärmschutzfenstern zu fokussieren, sollten auch betriebsbezogene Pflichten des Betreibers und der Flugsicherung zur Lärmminderung festgelegt werden. Dringend müssen auch andere lärmsensible Nutzungen wie zB Schulen, Kindergärten, Horte, Krankenhäuser und Pflegeheime in den Schutzbereich einbezogen werden.

Ausnahmewerte bis 2017 sind inakzeptabel

Die im vorliegenden Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Lärmschutzschwellwerte sind viel zu hoch angesetzt; die Ausnahmewerte bis 2017 sind inakzeptabel. Allein aufgrund der Tatsache, dass ja schon die im Zuge der Flughafenmediation ausgehandelten Werte ein Kompromiss sind, sollte sich der Verordnungsentwurf an ihnen orientieren und sie nicht ohne gute Gründe verschlechtern.

Das og Gutachten bietet aus umwelthygienischer Sicht einen guten Überblick über den aktuellen Diskussionsstand und zeigt auch Schwierigkeiten und Unsicherheiten bei der Bewertung von Fluglärm auf. Ob seine Empfehlungen tatsächlich dem Stand der medizinischen Wissenschaften entsprechen, lässt sich noch nicht sagen, zumal es noch nicht veröffentlicht ist, was dringend nachgeholt werden sollte.

Die letztlich abgegebene Empfehlung erscheint jedenfalls nicht ganz schlüssig und sollte als erstes auf breiterer Basis fachlich vertieft werden. Hier sollten auch noch die aus der Überarbeitung der WHO Night Noise Guidelines (2009) gebotenen Schlüsse gezogen werden, wie das og Gutachten selber ankündigt.

Die BAK ersucht darum, zu solchen Fachgesprächen beigezogen zu werden.

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