„Fristlose“ für Kellner nach 27 Jahren
27 Jahre arbeitete Stanislav C. als Kellner bei einer großen Hotelkette. Dann vergaß er einmal im Stress einer Hochzeitsgesellschaft eine Bonierung. Stanislav C. klärte den Vorfall zwar sofort auf, trotzdem sollte er entlassen werden. Zu Unrecht, wie das Arbeits- und Sozialgericht urteilte. AK Jurist Günter Hahnenkamp, der den Fall betreute, sagt: „Der Arbeitnehmer hatte Anspruch auf Abfertigung alt und man hat wohl nach der ersten Gelegenheit gesucht, sich das zu sparen.“
Kellner vergaß eine Bonierung
Stanislav C. arbeitete als Kellner bei einer Hochzeit, für die der Bräutigam keine Kosten und Mühen scheute: Seine Gäste sollten auch für teures Hochprozentiges nichts bezahlen müssen. Dennoch wollte der Bräutigam gefragt werden, bevor Wodka, Rum und Co. in Strömen flossen. Das tat Stanislav C. auch solange, bis zu vorgerückter Stunde eine Gruppe sehr heiterer Gäste sehr hartnäckig darauf bestand, zwei Flaschen Bacardi selbst zu bezahlen – just zu dem Zeitpunkt, als die Hochzeitstorte angeschnitten wurde und alle Gäste gleichzeitig nach Kaffee verlangten.
Entlassung nach 27 Dienstjahren
Den Bräutigam fragen konnte Stanislav C. sowieso nicht, der war ja mit Tortenschneiden beschäftigt. Also kassierte er die beiden Flaschen Bacardi, vergaß aber in der Hektik, diese extra zu bonieren. Das Geld wurde als Trinkgeld aufgeteilt. Am nächsten Tag trat Stanislav C. seinen Urlaub an. Somit wurde er nicht sofort mit dem Vorwurf konfrontiert, sondern erst nach seiner Rückkehr. Stanislav C. erinnerte sich sofort und bestritt nichts. Doch plötzlich hatte es der Chef sehr eilig: „Es gab nur ein 15 Minuten langes Gespräch, dann wurde mir schon das vorbereitete Papier für die Entlassung gegeben. Und das nach 27 Dienstjahren!“
Der Arbeitnehmer erzählt: „Es war schwer! Wer nimmt mich noch mit 55 Jahren? Ich habe in einer Woche 6 Kilo abgenommen. Die Kollegen haben mir erzählt, dass sie nicht einmal meinen Namen laut sagen dürfen.“ Seine Tochter, die als Juristin in England arbeitet, redete Stanislav C. zu, zur AK zu gehen: „Sie hat gesagt: Das kannst du nur gewinnen. Einen Anwalt hätte ich mir nicht leisten können, aber der Herr Hahnenkamp von der AK hat für mich gekämpft, wie ein Löwe.“
AK Erfolg: Stanislav C. erhielt 29.000 Euro
Sowohl Arbeits- und Sozialgericht als auch das Oberlandesgericht glaubten Stanislav C., dass die fehlende Bonierung aus Versehen geschah und urteilten, dass die Entlassung unrechtmäßig war. Somit erhielt Stanislav C. eine Abfertigung über 12 Monatsgehälter sowie eine Kündigungsentschädigung, insgesamt knapp 29.000 Euro. Der 57-Jährige sagt: „Es ist mir nicht ums Geld gegangen, sondern um meinen Namen.“
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