Bei Firmenpleite in Karenz „vergessen“
Yuana A. hatte nach ihrer Rückkehr aus der Karenz Pech im Unglück: Die Insolvenzverwalterin bestritt ein Arbeitsverhältnis, das AMS zahlte die Arbeitslose nicht.Insolvenzverwalterin bestritt Arbeitsverhältnis
Yuana A.s Firma war pleite gegangen, ihre ehemalige Arbeitgeberin hatte sie falsch bei der Sozialversicherung angemeldet, die Insolvenzverwalterin bestritt darauf Yuana A.s Arbeitsverhältnis und das AMS zahlte der Frau kein Arbeitslosengeld, weil sie ja noch ein aufrechtes Arbeitsverhältnis habe. Die AK hat für Yuana A. erfolgreich Arbeitslosengeld, ihr ausstehendes Entgelt aus der Masse der Pleitefirma bzw. beim Insolvenzentgeltfonds eingebracht.
Yuana A. arbeitete vor ihrer Karenz seit 2002 schon als Lehrling in einem Frisörgeschäft. Während Frau A. 2021 in Karenz war, kam es zu einer Neuübernahme. Eine ausdrückliche Vereinbarung regelte, dass Yuana A.s Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten von der alten auf die neue Firma übergeht. Die neue Inhaberin meldete Yuana A. aber nicht entsprechend bei der Sozialversicherung um. Die neue Firma ging im November 2021 pleite.
AMS zahlte Arbeitslose nicht
Im Jänner versuchte Frau A. ihre Firma zu kontaktieren, um Bescheid zu geben, dass sie ab April wieder arbeiten könne. Doch sie bekam keine Antwort. Darauf ging Frau A. im Februar zur AK. Im April 2022 meldete Yuana A. sich bei der Insolvenzverwalterin wieder zurück aus der Karenz und erklärte sich arbeitsbereit. Doch die nahm weder ihre Arbeit in Anspruch, noch kündigte sie sie.
Die Verwalterin meinte nur, dass „die Arbeitnehmerin beim Unternehmen nicht bekannt“ sei und erklärte sich für unzuständig. Die Arbeitnehmerin bekam nun weder Entgelt noch Arbeitslosengeld. Denn das AMS sah ein aufrechtes Arbeitsverhältnis und konnte ohne anderslautende Meldung der Insolvenzverwalterin das Arbeitslosengeld nicht auszahlen.
Frau A. sagt: „Ich habe versucht, die Insolvenzverwalterin zu kontaktieren, aber sie hat nur einmal gesagt, ich soll mir eine Arbeit suchen. Ich habe nicht weiter gewusst, ich bin mit den Zwillingen dagestanden und hatte kein Geld. Die Berater der AK waren für mich da und haben für mich gekämpft.“
AK Erfolg: 23.000 Euro für Yuana A.
Die AK half Frau A. im ersten Schritt mit der Klärung des Sachverhaltes und der Versicherungszeiten mit der Krankenkasse und dem AMS. Frau A erhielt Arbeitslosengeld ausbezahlt. Dann ging es um die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis: Offenes Entgelt bis zum berechtigten Austritt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung alt, insgesamt 23.000 Euro.
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