Arbeitsstoffe
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Arbeitsstoffe

Arbeitsstoffe sind alle Materialien, mit denen Sie bei der Arbeit in Kontakt kommen:

  • Chemische Stoffe und Produkte
  • Biologische Substanzen (wie Blut, Bakterien, Pilze etc.)
  • Stoffe, die bei der Arbeit entstehen (z.B. Holzstaub in der Tischlerei)

Was sind gefährliche Arbeitsstoffe?

Gefährlich sind Arbeitsstoffe, wenn sie zu einer dieser Gruppen gehören:

  • Brand- oder explosionsgefährlich (z. B. hochentzündlich)
  • Gesundheitsgefährlich (z. B. giftig, reizend, krebserzeugend, radioaktiv)
  • Biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2 bis 4 (z. B. Infektionserreger)

Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsstoffe

Gefährliche Arbeitsstoffe müssen immer deutlich gekennzeichnet sein, nicht nur bei der Nutzung, sondern auch beim Lagern, Umfüllen oder Entsorgen.

Die Kennzeichnung kann durch Signalwörter („Achtung“, „Gefahr“), Piktogramme, die bestimmte Gefahren symbolisieren, und Gefahren- und Sicherheitshinweise erfolgen.

Wichtige Informationen finden sich im Sicherheitsdatenblatt (SDB), dieses müssen Hersteller:innen und Lieferant:innen zur Verfügung stellen. Darin werden die Gefahren beschrieben sowie Hinweise für den sicheren Umgang mit dem Produkt, zur Ersten Hilfe und Brandbekämpfung, zur Lagerung und vielem mehr gegeben. 

Gesundheitliche Gefahren durch Arbeitsstoffe

Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe können verschiedene Wirkungen haben:

giftig, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, allergieauslösend, radioaktiv usw.

Der Körper kann auch bereits belastet sein, wenn unmittelbar noch keine Wirkungen zu spüren sind.

Daher Beachten sie bitte

  • Nicht alle gefährlichen Stoffe riechen oder sind sofort spürbar
  • Symptome und Schäden können auch erst nach Jahren oder Jahrzehnten auftreten
  • Deshalb sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, vorbeugend für Schutz zu sorgen

Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Der Arbeitgeber muss evaluieren, welche gefährlichen Arbeitsstoffe im Betrieb vorhanden sind und ihre Gefährlichkeit beurteilen. Dazu müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das ist in einem Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe im Betrieb zu dokumentieren.

Bei der Auswahl an Schutzmaßnahmen ist vom Arbeitgeber folgende Reihenfolge zu beachten:

S - Substitution: Gefährlichen Stoff durch ungefährlicheren ersetzen

T - Technische Maßnahmen: z. B. geschlossene Systeme oder Absauganlagen

O - Organisatorische Maßnahmen: z.B. Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich beschränken

P - Persönliche Schutzausrüstung: z. B. Persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutz oder Handschuhe

Alle Arbeitnehmer:innen müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert und geschult werden – und auch verstehen, warum es wichtig ist, diese einzuhalten.

wichtig

Besonders gefährliche Arbeitsstoffe (z. B. krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend) dürfen nur verwendet werden, wenn es keine Substitution möglich ist. sicherere Alternative gibt. Der Betrieb muss ein Verzeichnis mit allen Arbeitnehmer:innen, die solchen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind führen. Die erstmalige Verwendung dieser Arbeitsstoffe ist dem Arbeitsinspektorat schriftlich zu melden.

Nähere Bestimmungen über den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen sind im 4. Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, in der Verordnung biologische Arbeitsstoffe, der Grenzwerteverordnung  sowie der Kennzeichnungsverordnung zu finden.

Darüber hinaus sind auch Bestimmungen des österreichischen Chemikalienrechts, zum Beispiel das Chemikaliengesetz, sowie auf internationaler Ebenen die CLP-Verordnung, und die REACH-Verordnung zu beachten.

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