Chemikalien-Kennzeichnung

Jede:r Hersteller:in, Importeur:in oder Inverkehrbringer:in von gefährlichen Stoffen oder Gemischen, hat diese zuvor einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen.

Achtung

Werden chemische Arbeitsstoffe im Betrieb umgefüllt, sind auch diese Behälter entsprechend zu kennzeichnen.

CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Die CLP-Verordnung basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des "Globally Harmonised System of Classification an Labelling of Chemicals" (GHS).

Gefahrenpiktogramme

Liste - Gefahrenpiktogramme (0,1 MB)


Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen finden sich auf den Etiketten die Signalwörter
GEFAHR für hohes Gefahrenniveau
oder
ACHTUNG für die "weniger schwerwiegenden" Gefahrenkategorien

Liste der P-Statements sowie der zulässigen Kombinationen (0,1 MB)


Liste der H-Statements (0,1 MB)

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Mann mit Sicherheitshelm zeigt auf Datenblatt

Sicher­heits­daten­blatt

Die wichtigsten Infos zum Sicherheitsdatenblatt: Für welche Arbeitsstoffe ist es verpflichtend? Wie kommen Sie dazu? Welche Angaben muss es enthalten?

Per­sön­liche Schutz­aus­rüst­ung

Das gilt, wenn Ihr Beruf das Tragen einer Schutzausrüstung notwendig macht: Die wichtigsten Infos über Kosten, Tragekomfort, Beteiligungsrechte & Co.

Gefährlichen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz richtig begegnen

Arbeits­stoffe

Welche Arbeitsstoffe sind gefährlich? Wie begegnen Sie ihnen richtig? Alles über gesetzliche Regelungen, korrekte Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz