Jugendlichenuntersuchung

Bei der Jugendlichenuntersuchung handelt es sich um eine jährliche Untersuchung für berufstätige Jugendliche vom 15. bis zum 18. Lebensjahr. Die rechtliche Grundlage bildet der § 25 im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Dieser kostenlose Gesundheits-Check für jugendlichen Arbeitnehmer:innen soll dazu beitragen, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Den Jugendlichen muss, die für die Durchführung der Jugendlichenuntersuchungen erforderliche Freizeit, unter Fortzahlung des Entgelts gewährt werden. Wenn Jugendliche erstmals beschäftigt werden, sind die Jugendlichenuntersuchungen möglichst binnen zwei Monaten durchzuführen.

Wenn Jugendliche zwischen 22 und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen, zum Beispiel im Gastgewerbe bis 23 Uhr oder Bäckereien ab 4 Uhr, so ist gemäß § 17 KJBG vor der Aufnahme der Beschäftigung eine Jugendlichenuntersuchung durchzuführen, die jährlich wiederholt werden muss.

Welche Untersuchungen sind vorgeschrieben?

Das Untersuchungsprogramm der Jugendlichenuntersuchung basiert auf internationalen Leitlinienempfehlungen unter der Prüfung der lokalen Anwendbarkeit. Es wurden nur jene Untersuchungen und Verfahren aufgenommen, die den Jugendlichen einen echten Gesundheitsnutzen bringen und wird darüber hinaus regelmäßig evaluiert. Im Rahmen der Jugendlichenuntersuchung geht es nicht nur um die Früherkennung von Krankheiten, sondern auch um Aufklärung und Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Veränderung des Lebensstils. Die Kernthemen hierbei sind Bewegung, Ernährung, Rauchen, Alkoholkonsum und riskantes Sexualverhalten.
Um der Lebensrealität der Jugendlichen Rechnung zu tragen wurde darüber hinaus mit der Webseite www.feelok.at eine Plattform geschaffen, auf der vielfältige gesundheitsrelevante Themenbereiche in jugendgerechter Sprache aufbereitet sind.

Wer erhält den Befund?

Die gesamte Untersuchung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Niemand erfährt etwas über die Untersuchungsergebnisse und die Beratungsinhalte, auch nicht die Eltern oder die Arbeitgeber:innen.

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