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Verwaltungs­gerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz BMVIT

Die mit 1. Jänner 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 sieht nach dem Modell „9 + 2“ auf Bundesebene die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichtes und eines Bundesfinanzgerichtes sowie in jedem Land die Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes vor. Mit der im Entwurf vorgelegten Sammelnovelle soll die Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Zuständigkeitsbereich des BMVIT erfolgen.

Die AK hat gegen die geplante Novelle zwar grundsätzlich keinen Einwand, lehnt jedoch den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung in den §§ 32b Bundesstraßengesetz (Artikel I) und 13b Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (Artikel VIII) ab, weil er aus Sicht der AK in der Vollzugspraxis zu viele Interpretationsprobleme aufzuwerfen droht. Die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für alle Beschwerden in Zusammenhang mit dem Bundesstraßengesetz sowie dem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz und die Wiedereinrichtung der Schienen-Control Kommission wird seitens der AK ausdrücklich unterstützt.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Februar 2013

Preis:
€0

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