Publikation
KostenbeitragsVO – Triebfahrzeuge
Mit dem Entwurf werden Kostenbeiträge für die Ausstellung, Entziehung und Aussetzung einer Fahrerlaubnis für TriebfahrzeugführerInnen festgelegt. Die Bundesarbeitskammer (BAK) hält fest, dass die Kosten für die Fahrerlaubnis gem. AGBG und Entscheid des OGH vom Arbeitgeber zu tragen sind. Eine diesbezügliche Klarstellung ist in der VO erforderlich.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Februar 2012
Preis:
€0