Publikation

Eisenbahn­schutzvorschriften

Mit vorliegender Verordnung soll das Verhalten von Bahnbenützenden, insbesondere von Fahrgästen, Dienstleistern und Mitarbeitern von bahnfremden Firmen, innerhalb von Eisen-bahnanlagen geregelt werden. Eine Harmonisierung der derzeitigen, örtlich oftmals sehr unterschiedlichen Regelungen wird seitens der Bundesarbeitskammer (BAK) grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig gibt die BAK zu bedenken, dass hier getroffene Verhaltensfestsetzun-gen entsprechende Regelungen in anderen Rechtstexten bedingen. Dies trifft insbesondere auf die bauliche Ausgestaltung von Eisenbahnanlagen wie sie ua in der Eisenbahnbau- und betriebsverordnung (EisbBBV) geregelt werden und auf die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu. Bei letzterer befindet sich ein Entwurf in Ausarbeitung. Seitens der BAK wird festgehalten, dass eine sinnvolle Beurteilung der gegenständlichen Verordnung erst bei Vorliegen des Entwurfs zur Eisenbahnausbildungsverordnung (EAV) möglich ist und hält fest, dass die gewählte Form der getrennten Begutachtung dreier verwandter Regelungs-werke (EisbBBV, EAV und EisbSV) wenig sinnvoll ist. Ebenso wird festgehalten, dass die hier gemachten Anmerkungen der BAK nur im Zusammenspiel mit der Stellungnahme der BAK zum Vorentwurf einer neuen EisbBBV zu sehen sind.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Oktober 2010

Preis:
€0

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