Publikation

Wasserrahmenrichtlinie

Aus Sicht der BAK besteht die Sorge, dass bei einer Überarbeitung der WRRL versucht werden könnte die derzeit hohen Standards abzumildern bzw vorteilhaft zu umgehen. Wie der Bericht der EEA zeigt, gibt es in der Europäischen Union Mitglied­staaten, die eher noch am Beginn der Umsetzung der WRRL stehen. Die Versäumnisse von EU-Mitglied­staaten in den voran­gegangenen Jahren sollte jedenfalls nicht für die Nichterreichung von Zielen heran­gezogen werden. Die Erfahrungen in Österreich zeigen, dass die WRRL an sich ein gutes Instrument zum Schutz der Ressource Wasser ist. Es lässt ausreichenden nationalen Handlungs­spiel­raum zur Umsetzung. Daher ist die WRRL aus Sicht der BAK auch „Fit for Purpose“ und für einen umfassenden und vorsorgenden Gewässer­schutz Interesse des öffentlichen „Guts Wasser“ sowie der öffentlichen Da­seins­vorsorge unbedingt in seiner derzeitigen Ausgestaltung beizubehalten.

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

AutorenInnen:
Iris Strutzmann

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer

Datum/Jahr:
2019

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz