Publikation
Umgebungslärm
Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein managementartiges Vorgehen der zuständigen Behörden im Fünf-Jahresrhythmus beabsichtigt.
In einigen Aspekten drängt sich der Verdacht auf, dass sie nicht einmal den Mindestanforderungen gemäß der österreichischen Regelungen entsprechen, so dass sie dringend überarbeitet werden müssen.
Aktionspläne müssen einen solchen Detaillierungsgrad aufweisen, dass sie – ggfs bezogen auf einen konkret betrachteten Aktionsplanungsabschnitt - erkennen lassen,
- wo in Hinblick auf die Anzahl der dort ansässigen Bewohner signifikante Überschreitungen von Schwellenwerten bestehen und anhand welcher Prioritäten diese Bereiche von der zuständigen Behörde klassifiziert werden und
- welche besonderen Probleme (zB hot spots oder Lärm aus mehreren Quellen) und welche verbesserungswürdigen Situationen darüber hinaus bestehen und
- wann nach Maßgabe der erfolgten Prioritätenreihung (aus lärmtechnischer und/oder finanzieller Sicht) mit welchen Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren zu rechnen ist und
- wie viele Personen dann voraussichtlich von belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Umgebungslärm entlastet sein werden.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
März 2009