Publikation

EU-Kreislauf­wirtschaftspaket

Die Mitteilung der Kommission konkretisiert die schon im 7. Umweltaktionsprogramm (Abl. L 354/171 vom 28.12.2013) noch recht allgemein deklaratorisch verankerten Überlegungen zu einem Aktionsplan mit Zielen, Maßnahmen und einem Zeitplan für die Bereiche Produktion und Konsum, Abfallwirtschaft und Ressourcenwirtschaft und für spezielle Schwerpunktebereiche (Kunststoffe, Lebensmittelverschwendung, kritische Rohstoffe, Bau- und Abbruchabfälle, Biomasse und biobasierte Produkte und Innovationen/Investitionen). Die der Mitteilung angeschlossenen Legislativvorschläge enthalten zahlreiche der abfallbezogenen Maßnahmen. Die Kommission legt damit ein äußerst breites Konzept zur Kreislaufwirtschaft vor, das auch strukturelle Änderungen im Wirtschaftssystem erfordert. Speziell zum Bereich Abfallwirtschaft werden die Bemühungen begrüßt, auch die Wiederverwendung in das System der ziffernmäßigen Ziele miteinzubeziehen. Positiv ist auch die verstärkte Forcierung von ökonomischen Anreizinstrumenten insb in Art 4 RL Abfälle, allerdings fehlt eine Grundlage zur verpflichtenden Einführung von Deponierungsabgaben in allen Mitgliedstaaten. Deponierungsabgaben sind unerlässlich, um die Deponierung im gewünschten Ausmaß einzuschränken. Die Maßnahmenbündel, um „nachhinkende“ Mitgliedstaaten mit hohem Deponierungsanteil an zeitgemäße Standards heranzuführen, werden grundsätzlich begrüßt. Gleiches gilt auch für das Bemühen, wirksame Mindestanforderungen für Systeme der Erweiterten Herstellerverantwortung (im Folgenden kurz: EPR-Systemen), insb. auch die bestehenden EPR-Systeme festzulegen. Skeptisch werden aber die weit in politische Gestaltung reichenden Befugnisse der Kommission zu delegierten Rechtsakten insb beim Abfallende und Nebenprodukten gesehen (Art 5 und 6 RL Abfälle). Dadurch wird die Mitwirkung des europäischen Parlaments untergraben.

Mülltonne

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer

Datum/Jahr:
Jänner 2016

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