Publikation
EU-Flughafenpaket/Bodenabfertigung
Die BAK lehnt den Vorschlag betreffen der Bodenabfertigungsdienste grundsätzlich ab und fordert bzw. hält fest:
- Keine weitere Marktöffnung der
Bodenabfertigungsdienste, insbesondere durch die zwangsweise Zulassung
zusätzlicher Abfertiger.
- Subcontracting dient lediglich dem Unterlaufen
staatlicher Regelungen und befördert Lohndumping und ruinösen
Wettbewerb.
- Zwang zur rechtlichen Trennung der Bodenverkehrsdienste von
den Flughafengesellschaften dient nicht der Verbesserung des Angebotes sondern
lediglich der Absenkung der Arbeitsbedingungen und wird abgelehn.
- Eine
Neuregelung des Marktzuganges muss beinhalten, dass zukünftig nur solche
Unternehmen Dienste anbieten dürfen, die den Kollektivvertrag für Flughäfen
anwenden.
- Das europäische Recht muss sicherstellen, dass die
Arbeitsplätze der Beschäftigten beim Wechsel von Dienstleistungen zu mindestens
gleichen Bedingungen gesichert werden.
- Es müssen ausreichend hohe und
verpflichtende Standards für die Qualifizierung der Beschäftigten eingeführt
werden.
- Die Zulassung zusätzlicher Dienstleister darf nur dann vorgenommen werden, wenn keine negativen Folgen für die Produktivität und die Sicherheit entstehen und die begrenzte Fläche auf den Flughäfen berücksichtigt wurde.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Dezember 2011