Publikation

EU-Flughafenpaket/­Bodenabfertigung

Die BAK lehnt den Vorschlag betreffen der Bodenabfertigungsdienste grundsätzlich ab und fordert bzw. hält fest:

  • Keine weitere Marktöffnung der Bodenabfertigungsdienste, insbesondere durch die zwangsweise Zulassung zusätzlicher Abfertiger.

  • Subcontracting dient lediglich dem Unterlaufen staatlicher Regelungen und befördert Lohndumping und ruinösen Wettbewerb.

  • Zwang zur rechtlichen Trennung der Bodenverkehrsdienste von den Flughafengesellschaften dient nicht der Verbesserung des Angebotes sondern lediglich der Absenkung der Arbeitsbedingungen und wird abgelehn.

  • Eine Neuregelung des Marktzuganges muss beinhalten, dass zukünftig nur solche Unternehmen Dienste anbieten dürfen, die den Kollektivvertrag für Flughäfen anwenden.

  • Das europäische Recht muss sicherstellen, dass die Arbeitsplätze der Beschäftigten beim Wechsel von Dienstleistungen zu mindestens gleichen Bedingungen gesichert werden.

  • Es müssen ausreichend hohe und verpflichtende Standards für die Qualifizierung der Beschäftigten eingeführt werden.

  • Die Zulassung zusätzlicher Dienstleister darf nur dann vorgenommen werden, wenn keine negativen Folgen für die Produktivität und die Sicherheit entstehen und die begrenzte Fläche auf den Flughäfen berücksichtigt wurde.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Dezember 2011

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