Publikation
Deponie-Verordnung
Ziel des Entwurfes ist, die Ablagerung von qualitätsgesicherten Stahlwerksschlacken auf einer Baurestmassen- oder Reststoffdeponie zu ermöglichen. Dagegen besteht kein Einwand. Bezüglich Stahlwerksschlacken wird auf die Ausführungen zur Recycling-Baustoff-Verordnung verwiesen. Zudem ergeben sich einige redaktionelle Anmerkungen.
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Jänner 2015