Publikation

Deponie-Verordnung

Ziel des Entwurfes ist, die Ablagerung von qualitätsgesicherten Stahlwerksschlacken auf einer Baurestmassen- oder Reststoffdeponie zu ermöglichen. Dagegen besteht kein Einwand. Bezüglich Stahlwerksschlacken wird auf die Ausführungen zur Recycling-Baustoff-Verordnung verwiesen. Zudem ergeben sich einige redaktionelle Anmerkungen.

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer

Datum/Jahr:
Jänner 2015

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