Publikation
Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017
Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der BMLFUW mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001, 2006 und 2011 wird nunmehr der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017 als sechste Fortschreibung erarbeitet.
Die Plandokumente zeigen einen hohen Stand der Abfallwirtschaft in Österreich. Reformbedarf besteht aber in der Altlastensanierung. Die Fragen ihrer Finanzierung sind unzureichend angesprochen.
Die Erstellung des E-BAP 2017 muss sich an den Anforderungen von Art 28 bis 31 Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) orientieren. Art 28 verlangt eine Evaluation am Ende der Planungsperiode und daraus abgeleitete Vorgaben für die neue Periode. Damit in Zukunft eine Evaluierung möglich ist, müssten Ziele und Vorhaben für diejenigen Kapitel benannt werden, wo sich Defizite und Handlungsbedarf zeigen. Von besonderem Interesse in diesem Zusammenhang sind die in Kapitel 6.7.1 dargestellten Ergebnisse der Studie „Benchmarking der österreichischen Abfallwirtschaft“ . Diese werden aber nur kurz angerissen. Eine Erörterung – welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind bzw welche Optionen sich eröffnen – findet sich nicht, wäre aber höchst sinnvoll. Die Studie zeigt im Übrigen sehr eindrucksvoll, wie groß der Beitrag der privaten Haushalte im Rahmen der Abfallerfassung ist: Die Studie ermittelt volkswirtschaftliche Kosten der Abfallwirtschaft in Höhe von 7 Mrd EUR pro Jahr. 50 Prozent davon resultieren aus Raum-, Zeit- und Fahrtkosten der privaten Haushalte, wobei die Zeitkosten (= monetär bewerteter Zeitaufwand) überwiegen. Je nach Haushaltstypus fallen pro Haushalt so jährlich zwischen 800,- EUR und 1062,- EUR an solchen Aufwänden an. Bestehende wie künftige Maßnahmen, welche die privaten Haushalte betreffen, müssen daher besonders sorgsam erwogen werden.
Leider ist auch die die schon anlässlich der Fortschreibung 2011 vorgetragene Kritik zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ nicht aufgegriffen worden, dass KonsumentInnen- und Umweltverbände als Stakeholder und Kooperationspartner des BMLFUW in der abfallrelevanten Öffentlichkeitsarbeit gesehen werden sollten.
Besondere Anmerkungen betreffen die stark steigenden Einnahmen aus kommunalen Müllgebühren und die Frage von möglichen Kostenoptimierungen. Die Qualität der angebotenen kommunalen Sammlungen in den Bundesländern sollte verglichen werden. Moderne Mindeststandards sind jedenfalls für die kommunalen Problemstoffsammlungen erforderlich.
Kritisches wird zur Abgeltungsverordnung, die zu evaluieren sein wird, festgehalten. Zudem sollte das 2013 geschaffene Gestaltungsprinzip „Verlosung der Sammelregionen“ um eine „Hauptkostenverantwortung des Ausschreibungsführers“ ergänzt werden.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
März 2017