Publikation

AWG-Novelle Kontrolle

Auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG wurde die Abfallende-Verordnung (EU) Nr. 333/2011 zu Schrotten (im Folgenden: EU-SchrottV) erlassen, welche seit 9. Oktober 2011 gilt und Kriterien festlegt, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Diese Verordnung bedarf Begleitregelungen, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der zuständigen Behörde, die Kontrolle und Strafbestimmungen, im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002).

Außerdem bedürfen die Regelungen im AWG 2002 betreffend die Kontrolle und den Strafrahmen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, einer Adaptierung zur Verbesserung deren Wirksamkeit und Entfaltung einer Präventionswirkung.

Ziel der Novelle ist es daher, die nötigen Begleitregelungen im Zusammenhang mit der EU-SchrottV zu schaffen und die Kontrollregelungen im AWG 2002 betreffend die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen anzupassen.

Dazu sieht der Entwurf ua vor:

  • Festlegung der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der EU-Schrott
  • Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der EU-SchrottV
  • Erweiterung der Bestimmung zum Abfallende im AWG 2002 auf Abfallende-Regelungen auf EU-Ebene
  • Notwendige Ergänzungen der Kontrollbestimmungen sowie Anpassung der Strafrahmen im Hinblick auf die Verbringung von Abfällen
  • Erleichterung Dateneingabe und -pflege im EDM-System für Abfallersterzeuger gefährlicher Abfälle mit einer großen Anzahl an Standorten
    Gegen all diese Vorschläge bestehen aus AK-Sicht keine Bedenken bzw wird die Stoßrichtung sogar begrüßt.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
November 2012

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