Publikation

AWG-Novelle 2010

Der vorliegende Entwurf setzt in seinem Kern die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie um. Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (neue Abfallrahmenrichtlinie) ersetzt die Richtlinien 2006/12/EG über Abfälle, 91/689/EWG über gefährliche Abfälle und 75/439/EWG über die Altölbeseitigung und ist bis zum 12. Dezember 2010 umzusetzen. Dazu kommen Änderungen im Bereich der Abfallverbringung und des elektronischen Datenmanagements.

Impulse für die Abfallvermeidung in den Mitgliedstaaten zu setzen, ist das politische Kernanliegen der ARRL. Die Bundesarbeitskammer tritt seit geraumer Zeit dafür ein, dass wirksame Maßnahmen zur Förderung von Getränkemehrwegsystemen ergriffen werden. Daher sollte die Umsetzung der ARRL in Österreich auch zum Anlass für Maßnahmen zur Förderung von Getränkemehrwegsystemen genommen werden.

Darüber hinaus bestehen seitens der BAK keine grundsätzlichen Einwände. Einzelanmerkungen zielen auf eine verbesserte Abstimmung zwischen Bundes- und Landesabfallplanung, ein stärkere Betonung der Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe, die verstärkte Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Erstellung von Plänen und Programmen sowie die Streichung von Ausnahmen von der verstärkten Abfallerzeugerhaftung.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Mai 2010

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