Corona: Schule oder Kindergarten geschlossen?
Wenn die Schule oder der Kindergarten wegen Corona geschlossen ist oder das Kind in Quarantäne ist, haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
Wenn die Schule oder der Kindergarten wegen Corona geschlossen ist oder das Kind in Quarantäne ist, haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
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