Wann habe ich ein Recht auf Sonderbetreuungszeit?
Ein Rechtsanspruch besteht dort, wo die Betreuung zu Hause erfolgen muss, weil die Betreuung im Kindergarten- bzw. Schulbetrieb nicht möglich ist.
Wenn die Schule oder der Kindergarten wegen Corona geschlossen ist oder das Kind in Quarantäne ist, haben Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
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