Ferialjob & Praktikum
Ein Praktikum dient der schulischen oder universitären Ausbildung. Ein Praktikum kann, muss aber kein normales Arbeitsverhältnis sein. Im besten Fall klärst du nach deiner Bewerbung, aber noch vor deinem Antritt, deine genauen Tätigkeiten, Arbeitszeiten und deine Entlohnung ab. Handelt es sich bei deinem Praktikum um ein normales Arbeitsverhältnis hast du die gleichen Ansprüche wie bei einem Ferialjob. Alle Fragen rund ums Arbeitsrecht erklärt im Video AK Jurist Alexander Tomanek.