Biogas-Gesetz: Kosten auf Haushalte abzuwälzen, geht nicht
Mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine wurde die Verwundbarkeit unserer Energieversorgung offensichtlich: In den Jahren 2022 und 2023 kam es dadurch zu exorbitanten Preisanstiegen bei Gas und durch das EU-Strommarktdesign auch bei Strom – die Auswirkungen auf die Endkund:innen und auf die österreichische Gesamtwirtschaft sind noch heute spürbar.
Obwohl die Strom- und Gaspreise für Endverbraucher:innen seit den Höchstständen im Sommer/Herbst 2022 mittlerweile wieder gesunken sind, befinden sie sich weiterhin deutlich über dem Niveau vom Frühjahr 2021, ein Jahr vor dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.
Die AK hat in der Energiekrise von Anfang an Vorschläge gemacht, um die Krisenauswirkungen auf die österreichischen Konsument:innen möglichst abzumildern. Zwar hat die Stromkostenbremse für Haushalte finanzielle Erleichterungen gebracht, doch es zeigt sich, dass das Energiesystem immer noch nicht krisensicher gestaltet ist. Hier sind die Stellschrauben, um Energiekrisensicherheit herzustellen:
Klimakrise und die Energiekrise der letzten Jahre zeigen, allein das ist der richtige Weg.
Energie ist kein Gut wie jedes andere. Die Maximierung des Gewinns der Energieversorgungsunternehmen darf daher nicht das primäre Unternehmensziel sein. Die AK fordert auch eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung für die Energieversorger, wonach diese leistbare Energie zur Verfügung zu stellen haben.
Energielieferanten haben Preisänderungen transparent, angemessen und nachvollziehbar gegenüber ihren Kund:innen zu begründen. Preisänderungen sollen ausschließlich im Rahmen der Änderung der tatsächlichen Beschaffungskosten der Lieferant:innen erfolgen dürfen.
Für einkommensschwache Haushalte ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen gedeckelten Energiepreis für eine Grundbedarfsmenge inklusive der Netzentgelte einzuführen (für Strom, Gas und Wärme).
Energiegemeinschaften unter Beteiligung von Kommunen müssen dazu verpflichtet werden, einkommensschwache Haushalte aufzunehmen und ihnen einen Grundbedarf an Energie günstig zur Verfügung zu stellen.
Die mit dem Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im bei marktbeherrschender Stellung von soll unbefristet gelten und dahingehend gestärkt werden, dass ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung auch bei unangemessener Diskrepanz zwischen Energiepreisen und der diesen zugrundeliegenden Kosten besteht.
Der Erneuerbaren-Ausbau braucht einen zügigen Netzausbau. Dieser muss allerdings so kosteneffizient wie möglich verlaufen. Denn die Kosten für den Netzausbau werden über die Netzentgelte von den Netznutzer:innen getragen. Nur mit einer guten Netzplanung und einer möglichst optimalen Netznutzung können die Kosten für die Netznutzer:innen minimiert werden.
Außerdem braucht es eine staatliche Ko-Finanzierung des Netzausbaus, um den Netzentgeltanstieg zu dämpfen. Schließlich müssen die Kosten für Netzbetrieb und Netzausbau aber auch fairer zwischen allen Netznutzer:innen verteilt werden. Denn Stromerzeuger tragen derzeit weniger als sieben Prozent der Netzkosten, der Rest wird von den Verbraucher:innen – und hier vor allem von den Haushalten – gezahlt. Eine stärkere Beteiligung kommerzieller Stromerzeuger und des internationalen Stromtransits helfen dabei, die Haushalte bei der Stromrechnung zu entlasten.
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