Was sind Steueroasen?
Steueroasen (Offshore-Zentren, „jurisdictions“) sind Staaten oder kleinere Einheiten, in denen ausländische InvestorInnen (multinationale Unternehmen, vermögende Privatpersonen) niedrige oder gar keine Steuern zahlen müssen. In der „City of London“ etwa, einem kleinen Stadtteil der englischen Metropole, gelten völlig andere Steuergesetze als im restlichen Land.
Kriterien für Steueroasen
Leider gibt es keine einheitliche, für alle anwendbare Definition von Steueroasen. Laut OECD (Harmful Tax Competition – An Emerging Global Issue, Paris) erfüllen Steueroasen grundsätzlich vier Kriterien:
- Im jeweiligen Land oder Gebiet sieht das Steuersystem keine oder nur niedrige nominelle Steuersätze vor.
- Es gibt keinen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen anderer Länder.
- Fehlende oder nur mangelhafte Transparenz hinsichtlich der Offenlegungspflichten. Grundlegende Bestimmungen und ihre Durchführung sind nicht eindeutig definiert beziehungsweise geregelt. So fehlen zum Beispiel bei Firmen Angaben darüber, wem sie gehören, was sie machen, wie viel sie umsetzen oder erwirtschaften.
- Wirtschaftliche Aktivität als Voraussetzung für eine Firmengründung ist nicht notwendig. Daraus folgt der
Weitere Merkmale, die zu Steuerbegünstigungen führen
- Angebote zur Geheimhaltung in unterschiedlichster Form, etwa Bankgeheimnis, Trusts etc.
- Angebot von Offshore-Dienstleistungen für Nichtansässige, z.B. einen Nullsteuersatz für ausländische Konzerne während einheimische Betriebe Steuern zahlen müssen. In gewisser Weise entsprechen derartige Bestimmungen einem Schutz vor Finanzmarktregulierungen.
- Ein im Verhältnis zur lokalen Wirtschaft übermäßiger Finanzsektor.
- Die Politik der Steueroase mischt sich im Grunde nicht in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen ein. Das vereinfacht es den Steuerpflichtigen, den Steuergesetzen und Regelungen ihrer Länder zu entrinnen.
- Bedeutend ist in den Steueroasen politische Stabilität.
- Unterstützend wirkt eine Industrie von professionellen Beratungsunternehmen und Finanzdienstleistern.
Was wir fordern
- Offenlegungspflicht in einem internationalen Register
Briefkastenfirmen werden üblicherweise nur dazu benutzt, um Steuern zu vermeiden. Ihre tatsächlichen EigentümerInnen müssen nicht bekanntgegeben werden. Wir fordern ein weltweites Finanzregister, in dem die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse offengelegt werden.
- Briefkastenfirmen abschaffen
Konto-Eröffnungen von Briefkastenfirmen sollen an strenge Kriterien geknüpft bzw. verboten werden – etwa wenn die wirtschaftlichen Berechtigten nicht bekannt sind oder vor Ort keine tatsächliche wirtschaftlichen Tätigkeit erbracht wird.
- Sanktionen für Finanzdienstleister/Bankinstitute
Finanzdienstleistungsunternehmen und Banken müssen bei der Gründung von Offshore-Gesellschaften bestimmte Kriterien prüfen. Werden diese nicht eingehalten, muss es dafür in Zukunft spürbare Sanktionen geben. Auch wenn Vermögens- und Kapitaltransfers nicht gemeldet werden, soll dies bestraft werden.
- Erstellung einer Schwarzen Liste
Länder, die nicht kooperativ sind und generell intransparente Strukturen aufweisen, sollen in einer Schwarzen Liste geführt werden. Die Liste muss zumindest OECD-Standards entsprechen. Zahlungen in Steueroasen dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.
- Verstärkte Zusammenarbeit internationaler Steuerverwaltungen
Die personellen Ressourcen in den Finanzverwaltungen aller EU-Staaten müssen gestärkt werden.