Publikation
UN-Vertrag über Unternehmen und Menschenrechte
Im September 2014 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat ein Verhandlungsmandat zur Erarbeitung eines verbindlichen UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Bundesarbeitskammer (BAK) sieht hierin die große Chance, die globale Wirtschaftsordnung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die universellen Menschenrechte haben die Grundlage unserer Weltwirtschaftsordnung zu sein. Daher sind insbesondere transnationale Konzerne zu verpflichten, bei allen Auslandsgeschäften und im Rahmen der gesamten Wertschöpfungskette die Menschenrechte zu achten. Bei Verstößen sollen sie auch in ihren Heimatstaaten verklagt werden können. Die BAK tritt vehement gegen jeglichen Wettbewerbsvorteil auf Kos-ten von Menschenrechten ein. Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
April 2018