Publikation

Investitionsschutz­kapitel im Freihandels­abkommen EU-Kanada – CETA

Die AK lehnt Investitionsschutzbestimmungen im CETA grundsätzlich ab, weil sowohl die EU als auch Kanada hochentwickelte Rechtssysteme haben, die grundlegende Rechte wie das Recht auf Eigentum, Gleichbehandlung und faires Verfahren sicherstellen sowie bei Enteignungen Entschädigungszahlungen vorschreiben. Daher sind keine Gerichte außerhalb des ordentlichen Justizsystems nötig. Darüber hinaus treten wir für die Gleichbehandlung von europäischen Unternehmen mit kanadischen Investoren ein, was ausreichend vor nationalen Gerichten gewährleistet ist, und lehnen eine Diskriminierung inländischer Investoren gegenüber Unternehmen mit einem Sitz in Kanada ab.

Art der Publikation:
Positionspapier

HerausgeberIn:
Arbeiterkammer

Datum/Jahr:
September 2014

Preis:
€0

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