Publikation

Verhältnismäßigkeits­prüfung vor Erlass neuer Berufs­reglementierungen

Durch den Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen werden die nationalen Handlungsspielräume stark eingeschränkt. Die Möglichkeit der Verwaltung, bei Handlungsbedarf, beispielsweise auf länderspezifische Probleme rasch zu reagieren, wird maßgeblich erschwert. Stattdessen würden die neuen Bestimmungen den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen.

Bei der Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder der Änderung bestehender Vorschriften müssten gemäß Artikel 6 Abs 2 elf Kriterien überprüft werden. Weitere zehn Kriterien finden sich in Artikel 6 Abs 4. Der Kriterienkatalog ist damit bei weitem zu umfassend ausgefallen. Einzelne dieser Kriterien stellen zudem die Schutzinteressen von Beschäftigten und VerbraucherInnen infrage.

Aus Sicht der BAK widerspricht die vorgeschlagene Richtlinie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem ist der Mehrwert des Vorschlags nicht nachvollziehbar, denn Personen können bereits heute den Mitgliedstaat für ihre wirtschaftliche Aktivität frei wählen. Für sie gelten hinsichtlich reglementierter Berufe die gleichen Regeln wie für alle anderen Personen im jeweiligen Mitgliedstaat. Sie werden dabei weder in ihrer Mobilität behindert noch diskriminiert. Die BAK lehnt den Richtlinienvorschlag daher ab.

Art der Publikation:
Positionspapier

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer Österreich

Datum/Jahr:
Mai 2017

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