Karenz-Regelung
Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist. Sie müssen die Karenzdauer schriftlich beim Arbeitgeber bekannt geben.
Diese Online-Info errechnet wichtige Termine und Fristen. Als Kalender für Eltern führt Sie die kalendarische Übersicht verlässlich durch Schwangerschaft, Karenz und Elternteilzeit. Der Elternkalender zeigt Ihnen als registrierte:r Nutzer:in eine exakt auf Ihr Kind angepasste Terminübersicht. So versäumen Sie keine Fristen und Termine mehr!
Zum AK-ElternkalenderWann Mütter und Väter ihre Karenz dem Arbeitgeber melden müssen, was bei Versäumen der Frist passiert und wie Sie die Karenz verlängern können.
Beide Elternteile haben das Recht auf Karenz! Nach welchen Modellen Sie sie sich teilen können und wann und wie Sie Arbeitgeber informieren müssen.
Wie viel Arbeit bzw. Zuverdienst ist erlaubt? Wie kombinieren Sie geringfügige Beschäftigung mit Pauschalmodellen?
Sie möchten ein Kind adoptieren oder kostenlos in Pflege nehmen? Dann können Sie in Karenz oder Elternteilzeit gehen. Hier die wichtigsten Infos.
Sie wollen Ihr Dienstverhältnis anlässlich der Geburt Ihres Kindes beenden? Informieren Sie sich hier über Ihren Anspruch auf Abfertigung!
Kann der/die Karenzierte das Kind wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht weiter betreuen, hat der zweite Elternteil Anspruch auf Verhinderungskarenz.
Nach Vereinbarung mit Ihrem Dienstgeber können Sie sich 3 Monate Ihrer Karenz aufheben und erst bis zum 7. Geburtstag des Kindes verbrauchen.
Ratgeber
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