09.09.2024

AK Finanzbericht: Rechnungsabschluss und Leistungsbilanz 2023

Wer mehr als zwei Millionen Mal im Jahr gebraucht wird, ist wichtig. Die AK ist wichtig, denn sie hat im Vorjahr rund 2,3 Millionen Mal beraten. Vier Millionen Mitglieder vertritt die AK in Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts, des Konsument:innenschutzes.

Sie tritt als Sprachrohr gegenüber der Wirtschaft auf und sorgt dafür, dass die Interessen und Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. Um die Anliegen von vier Millionen zu wahren, muss die AK personell und finanziell solide aufgestellt sein. Denn die Zeiten sind herausfordernd – und werden es auch bleiben.

Bilanz nach AK Gesetz und Haushaltsordnung

Die Arbeiterkammern bilanzieren auf gesetzlicher Basis nach dem AK Gesetz und der Haushaltsordnung und folgen als Interessenvertretung anderen Zielen als der Gewinnmaximierung. Die AK bringt der Gesellschaft und dem Standort viel – vom Aufzeigen machbarer Lösungen für drängende Probleme in der Arbeitswelt bis zum Verhindern von unfairem Wettbewerb, oder sinkenden Rechts- und Sozialstandards. Die Mitglieder profitieren unmittelbar mit zuletzt 645 Millionen Euro (2023) und sollen sich langfristig auf die Services und die Unterstützung der AK verlassen können. 

Bilanz der Bundesarbeitskammer

Die neun Arbeiterkammern sind eigenständige Organisationen, die Arbeiterkammer Wien übernimmt neben ihrer Rolle als Arbeiterkammer für Wien auch Bundesaufgaben. Die Bundesarbeitskammer-Zahlen sind daher die Addition der Ergebnisse der neun Arbeiterkammern.  Die Rechnungsabschlüsse der neun Arbeiterkammern finden sich transparent auf den Websites der jeweiligen Arbeiterkammer beim Punkt „Über uns“.

Die AK in Zahlen

AK Beiträge

Die Arbeiterkammern haben im Vorjahr rund 608 Millionen Euro von ihren Mitgliedern aus den AK Beiträgen erhalten. 2022 waren es 565,5 Millionen Euro. Das ist ein Plus von 7,5 Prozent (zum Vergleich: die Inflationsrate von Jänner bis Dezember 2023 lag bei 7,8 Prozent)

Mitarbeiter:innen

Die Arbeiterkammern beschäftigten Ende 2023 rund 3.100 Mitarbeiter:innen (umgerechnet in Vollzeitäquivalente), (2022: 2.900).

Zahl der Mitglieder

Vier Millionen.

Beratungen

Die Leistungsbilanz-Zahlen hat die AK – wie in den Jahren zuvor – bereits im Frühjahr 2024 vorgelegt. 2.290.000 Beratungen (2022: 2.156.590 Beratungen) hat die AK 2023 durchgeführt. Die AK ist in ganz Österreich an rund 100 Standorten flächendeckend vertreten.

AK Erfolg

Österreichweit wurden im Vorjahr 645 Millionen Euro für die AK Mitglieder in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Konsument:innenschutz, Insolvenzen und Sozialversicherung herausgeholt bzw. als Bildungsförderungen ausbezahlt.

Rücklagen

Die Arbeiterkammern haben österreichweit 210 Millionen Euro Rücklagen – das entspricht 53 Euro je Mitglied. Rücklagen werden v.a. für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur gebildet. Rückstellungen hingegen für bestehende Ansprüche – Pensionen, Urlaub, Abfertigung etc.

Vielgeprüfte AK Zahlen

Die Finanzen der AK werden verantwortungsvoll und achtsam für gute und nützliche Leistungen für die rund vier Millionen Mitglieder verwendet. Die Finanzen dienen keinem Selbstzweck. Die Arbeiterkammer steht solide da.
Die AK Finanzen werden mehrfach geprüft, sowohl innerhalb der Organisation als auch extern durch Wirtschaftsprüfer und die Aufsichtsbehörde (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit).

Für die AK Bilanzen gilt die sogenannte „Rahmen-Haushaltsordnung“. Das bedeutet: Der AK Rechnungsabschluss sieht anders aus als der eines Unternehmens nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und kann daher auch nicht mit Abschlüssen von Unternehmen verglichen werden.

AK Rechnungsabschluss erklärt

  • Die AK ist kein Unternehmen und macht keinen Gewinn. Die AK ist nicht gewinnorientiert, sondern leistungsstark für ihre Mitglieder. Das Vermögen der AK gehört ihren vier Millionen Mitgliedern, allen voran unsere Beratungszentren und Bildungseinrichtungen in denen mehr als 2 Millionen Beratungen pro Jahr stattfinden.

  • Das, was als „Vermögen“ der Arbeiterkammern bezeichnet wird, sind Beratungszentren und Bildungseinrichtungen. An rund 100 Standorten ist die Arbeiterkammer zwischen Boden- und Neusiedler See für ihre Mitglieder da.

  • Die AK wirtschaftet gut und kaufmännisch sorgfältig. Die AK verfolgt die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit.

  • Die Finanzen der AK werden regelmäßig und laufend geprüft – sowohl intern als auch extern.

  • Die AK ist kein Unternehmen, sondern die Interessenvertretung von rund vier Millionen Beschäftigten in Österreich. In jedem Bundesland gibt es eine eigenständige AK. Die neun Arbeiterkammern wollen bestmöglich Synergien heben, daher gibt es viele gemeinsame Projekte – gemeinsame Broschüren, gemeinsame Homepage, gemeinsame IT-Lösungen. Eine eigene „AK Österreich“ analog der Wirtschaftskammer Österreich gibt es nicht, die AK Wien übernimmt die Koordinierung der Bundesagenden, die Spitze der AK Wien ist gleichzeitig die Spitze der Bundesarbeitskammer.

  • Die Aufgaben der AK, wie sie über ihre Finanzen Bericht erstattet – also Bilanzen legt – und vieles mehr regelt das Arbeiterkammergesetz. Daher gilt für die AK Bilanzen die sogenannte „Rahmen-Haushaltsordnung“. Das bedeutet: Der AK Rechnungsabschluss sieht anders aus als der eines Unternehmens und kann auch nicht mit Abschlüssen von Unternehmen verglichen werden.

  • Die AK ist kein Unternehmen, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr Ziel ist, den Mitgliedern zu dienen, nicht Gewinne zu machen oder Aktien zu begeben.

  • Die Bilanzen der Arbeiterkammern sind transparent und veröffentlicht.

Die einzelnen Punkte des AK Rechnungsabschlusses im Detail:

Anlagevermögen: Darunter fallen Sachanlagen. Rund 100 Standorte bundesweit, das bfi von AK und ÖGB, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Bildungshäuser und Bibliotheken der Arbeiterkammern und viele sozialpartnerschaftlich geführte Einrichtungen – das ist das Netzwerk der Unterstützung und Förderung der Arbeitnehmer:innen in Österreich. In der Bilanz stehen die Grundstücke und Immobilien, die die AK nützt.

Finanzanlagen: Die AK ist verpflichtet, über Finanzanlagen zu verfügen. Sie bestehen aus Wertpapieren für die Abdeckung von Rückstellungen für gesetzlich vorgesehene langfristige Verpflichtungen wie Urlaubsrückstellungen und Abfertigungszahlungen.

Die Wertpapiere, die die Kammern zur Bedeckung eines Teiles der Rückstellungen halten, sind mündelsichere bzw. konservativ veranlagte Wertpapiere.

Zusätzlich gibt es einen minimalen Anteil an Aktien. Diese werden gehalten, um die Hauptversammlungen der Unternehmen besuchen zu können und dadurch an Informationen über die Unternehmen zu gelangen. Die AK Wien hält jeweils 100 Stück von jedem der 20 ATX-Unternehmen – dieses kleine Paket hat einen monetären Wert von rund 60.000 Euro, ist aber für die AK als Informationsmöglichkeit viel wertvoller.

Einnahmen: Die AK Einnahmen sind in erster Linie die Mitgliedsbeträge. Die AK erhält keine öffentlichen Mittel (außer rund 600.000 Euro für die Vertretung der österreichischen Arbeitnehmerinteressen in Brüssel).

Bankguthaben werden für das laufende Geschäft gebraucht, um Rechnungen, Löhne und Gehälter zu bezahlen und investieren zu können. Die AK vertritt 4 Millionen Mitglieder, führt mehr als zwei Millionen Beratungen im Jahr durch und hat ein entsprechend großes Leistungsangebot. Dazu gehören rund 100 Standorte. Für diesen Betrieb braucht die AK verfügbares Geld am Konto.

Die Arbeiterkammern treffen Vorsorge für Investitionen und Leistungen, also Rücklagen und Rückstellungen. Diese Bilanzposten sind zweckgebunden. Die AK verwendet diese Rücklagen, um Beratungszentren und Bildungseinrichtungen finanzieren zu können. Zwei Millionen Beratungen im Jahr brauchen eine entsprechende Infrastruktur. Darüber hinaus verwendet die AK ihre Rücklagen auch, um ihren Mitgliedern in wirtschaftlichen Krisenzeiten bei Seite zu stehen. Die Corona Krise hat gezeigt, wie wichtig dies ist. Rückstellungen werden gebildet, um bereits bestehende Verpflichtungen abzudecken. 

Beispiel

Wenn die AK ein Mitglied vor Gericht vertritt, muss sie für die Prozesskosten eine Rückstellung bilden. Auch im Personalbereich müssen Rückstellungen getroffen werden, etwa für nicht konsumierte Urlaube etc. Da sind die Vorschriften für die AK nicht anders als für vergleichbare Unternehmen.
Was sind die AK Beteiligungen? Die AK ist kein Unternehmen, daher gibt es nur Beteiligungen, die zur Erfüllung des Auftrags dienen. Die Beteiligungen, die die Arbeiterkammern halten, sind Beteiligungen an eigenen GmbHs zum Bau und Betrieb von AK genutzten Liegenschaften (Beratungszentren, Weiterbildungseinrichtungen), an Weiterbildungseinrichtungen (z.B. am BFI, an Fachhochschulen) oder Beteiligungen an der Schuldnerberatung Wien.

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