Gehälter & Funktionsgebühren
Die Arbeiterkammer ist zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet. Dazu gehört auch die Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren der AK Führungsspitze.
Präsidentin (AK-Wien und BAK) | € 14.491,94 | brutto |
Direktorin (AK-Wien und BAK) All-in-Vertrag inkl. aller Zulagen und Überstunden | € 20.056,14 | brutto |
Präsidentin
Die Präsidentin, die ihre Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 140 Prozent des monatlichen Bezugs eines Nationalratsabgeordneten, weil die Funktionsgebühr der so genannten "Politikerpyramide" (nach § 1 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) unterliegt. Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.
Direktorin
Die Direktorin erhält ein monatliches Gesamtentgelt (All-In) auf der Grundlage des nach den dienstrechtlichen Vorschriften für Arbeitnehmer:innen der Arbeiterkammer gebührenden Gehalts zuzüglich einer Verwendungszulage für die Dauer der Tätigkeit, die auch die Ausübung der Aufgaben der BAK Direktorin und alle Überstunden abgilt.
Kammerrät:innen
Die Kammerrätinnen und Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiten in den zahlreichen Ausschüssen und Gremien mit. Sie erhalten lediglich einen Aufwandersatz.
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