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Die AK als Registrierungs­behörde

Die Registrierung startete am 1. Juli 2018 und ist eine Voraussetzung für die Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Damit steigt das Niveau des Gesundheitsschutzes. Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt.

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Alle wichtigen Anträge, Formulare und Downloads finden Sie hier

Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der Patientinnen!

Effizient

Der überwiegende Anteil der zu registrierenden Beschäftigten und BerufseinsteigerInnen sind AK Mitglieder

Serviceorientiert

Mit 90 Beratungszentren in allen Bundesländern ermöglicht die AK die Registrierung rasch und unbürokratisch. 

Vertrauenswürdig

Die AK ist eine neutrale, demokratisch legitimierte Institution und gilt den Österreicherinnen als vertrauenswürdigste Institution.

Vorteilhaft

Die AK wird für die Registrierung bzw. den Aufbau und die Verwaltung des Registers keine Kosten in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat die AK erreicht, dass auch die ursprünglich vorgesehene Vergebührung beim Finanzamt weggefallen ist

Sicher

Die AK hat mit mehr als drei Millionen Mitgliedern das nötige Know-how in der Verarbeitung von großen Datenmengen und kann höchste Datensicherheit gewährleisten

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