Junge Frau sitzt auf einem Stuhl
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Frauenförderung

Auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung bzw. der Ver­ein­bar­keit von Betreuungspflichten und Beruf hat der Betriebsinhaber mit dem Be­triebs­rat zu beraten.

Das umfasst unter anderem die Einstellungspraxis oder auch den Zugang zu Maß­nahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Über diese Themen kann der Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsinhaber abschließen.

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Per­son­al­an­gelegen­heit­en

Ob Personaleinstellung, Disziplinarmaßnahme, Wohnungsvergabe, oder Beförderung. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht in diesen Angelegenheiten.

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Funk­tions­ge­bühr­en

Betriebsräte nehmen neben der Betriebsratstätigkeit oft Funktionen wahr, für die sie Funktionsgebühren er­halt­en. Diese müssen versteuert werden.

Wegweiser

In­for­ma­ti­on & Be­rat­ung

Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.

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