Frustrierter Mann mit einer Abrechnung in der Hand
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Energiepreise wirksam bremsen

Die Strompreisbremse, mit der die meisten Haushalte nur 10 Cent/kWh netto für 2.900 kWh Strom bezahlten, gibt es 2025 nicht mehr. Auch das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie die Senkung der Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent liefen aus.

Einkommensschwache Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, erhielten zudem in den Jahren 2023 und 2024 einen Netzkostenzuschuss im Ausmaß von 75 % ihrer Netzkosten und maximal 200 Euro – auch diese Maßnahme endete mit Dezember 2024.

Werden die Kosten weiter steigen?

Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Netzkosten bedingt durch den dringend benötigten Netzausbau in den kommenden Jahren stark steigen werden. Derzeit tragen die Haushalte den überwiegenden Teil dieser Kosten.

Durch die angekündigten Investitionen von rund 20 Milliarden Euro bis 2032 wird es in den kommenden Jahren zumindest zu einer Verdoppelung der Netzentgelte kommen. 

Wie viele Mehrkosten kommen auf uns zu?

All diese Faktoren wirken sich auf die Stromrechnungen der Haushalte aus. Die Arbeiterkammer (AK) rechnet – abhängig vom Verbrauch und Netzgebiet – mit Mehrkosten von mindestens 380 Euro im Jahr 2025 gegenüber 2024.

Was wir fordern

  • Rasche Verabschiedung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWG): Es ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Energiewende. 
  • Transparente Preissetzungspolitik: Energielieferanten sollen Preisänderungen angemessen und nachvollziehbar gegenüber ihren Kund:innen begründen.

  • Maßnahmenbündel gegen steigende Netzentgelte: Die allgemeinen Netzkosten müssen fairer zwischen kommerziellen Anlagebetreibern, Einspeisern, Händlern und Verbraucher:innen aufgeteilt werden. Die AK fordert, dass die neue Bundesregierung eine Arbeitsgruppe einsetzt, um hier eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

  • Entlastungspaket für einkommensschwache Haushalte: Die AK fordert die Fortführung des Netzkostenzuschusses sowie einen begünstigten Strompreis für eine Grundmenge an Strom für alle Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind sowie die Etablierung eines analogen Instruments auch für Gas und Wärme.
  • Rechtliche Prüfung steuerlicher Entlastungsmaßnahmen: In Frage kämen z.B. die Umsatzsteuerbefreiung der Erneuerbaren-Förderkosten oder eine dauerhafte Senkung der Elektrizitätsabgabe. Dabei sind die Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt zu berücksichtigen.
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